Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/79: Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Datenaustausch, Risikoausgleich) · 19 Seiten
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und Art. 61 Abs. 5 KVG die Begriffe «Wohnsitz» und «Wohnort» enthalten, da beide Informationen je nach Situation (z. B. Zuteilung zu einer Prämienregion oder Einleitung einer Betreibung) relevant sind.
- Das SEM soll in den standardisierten Datenaustausch gemäss Art. 6b, 49a Abs. 5 und 61 Abs. 5 VE-KVG eingebunden werden, da es in der ZEMIS-Datenbank die dafür benötigten Daten erfasst.
- Betreffend Doppel- und Mehrfachversicherte sind mit dem vorgeschlagenen Datenaustausch nur die Kantone in der Lage zu erkennen, ob eine Person bei mehr als einem Versicherer versichert ist. Daher fordert er, dass Art. 6b VE-KVG so ergänzt wird, dass die Kantone in der Pflicht stehen, solche Fälle den Krankenversicherern zu melden.
Zum Schluss schlägt curafutura die folgende Änderung der Art. 49a Abs. 5 und 61 Abs. 5 VE-KVG vor:
« Die Kantone, das Staatssekretariat für Migration und die Versicherer tauschen nach einem einheitlichen Standard die Daten aus, die für die Bestimmung des Wohnorts und des Wohnsitzes der versicherten Person erforderlich sind. »
Die Begründung lautet: Das SEM sollte in den Datenaustausch einbezogen werden, weil für die Festlegung des Prämientarifs von EU/EFTA-Versicherten der Wohnsitzstaat massgebend ist. Der Datenaustausch muss zudem Informationen zum Wohnsitz (nicht nur Wohnort) enthalten.
3.1.3. Stellungnahme der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien
Befürwortung
Die Mitte, die SP und die SVP stimmen der Vorlage vollumfänglich zu.
Befürwortung mit Ergänzungen
Die FDP stimmt der Vorlage vollumfänglich zu und fügt hinzu, dass der Bundesrat und die betroffenen Akteure zusammen einen reibungslosen und sicheren Prozess beim Datenaustausch sicherstellen sollten (Datenschutz, Mechanismus für allfällige Konfliktsituationen). Laut ihr sollte der Datenaustausch um die Information «Wohnsitz» ergänzt werden (Art. 49a Abs. 5 VE-KVG und Art. 61 Abs. 5 E-KVG), da diese für die Zuordnung zur Prämienregion und zum zuständigen Kanton massgebend ist. Zum Schluss weist sie auf die Wichtigkeit von schweizweit einheitlichen Standards für den Datenaustausch hin, wozu bei fehlender Einigung der Versicherer und Kantone der Bund die Kompetenz zu derer Festlegung erhalten sollte.
3.1.4. Stellungnahme der Akteure der Wirtschaft
Befürwortung mit Ergänzungen
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) stimmt der Vorlage zu und weist darauf hin, dass es zu bereuen sei, dass etwa das Wort "Datenschutz" im erläuternden Bericht nicht an einer einzigen Stelle vorkommt. Laut ihm sollte dies dank gesetzlicher Anpassungen oder Erwähnung in der Botschaft unbedingt korrigiert werden.
Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) stimmt der Vorlage zu und fügt hinzu, dass bei der späteren Umsetzung der anstehenden Projekte eng mit den Versicherern oder deren Verbänden zusammengearbeitet wird, da dies die grösste Sicherheit biete, dass später auch tatsächlich praxistaugliche, verlässliche und wirtschaftliche Systeme zum Einsatz kommen.