Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 64 Seiten

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Zwei Kantone (GE, BS) sprechen sich dagegen aus, dass die Aufzählung der Gründe zur Verweigerung der Zustimmung nicht mehr abschliessend ist.

Zwei Antworten begrüssen die Befristung des Untervertragsverhältnisses, während eine Antwort die vorgeschlagene Anpassung kritisch sieht. Zwei Teilnehmende schlagen einen neuen Wortlaut von Absatz 4 Buchstabe d. vor.

Ein Kanton (ZH) befürwortet die Befristung im Zusammenhang mit der Unterpacht. Dahingegen äussert sich ein Kanton (LU) negativ zur vorgeschlagenen Dauer. Ein Kanton (GE) schlägt vor, dass sich die Dauer von zwei Jahren ausschliesslich auf das gesamte Mietobjekt bezieht.

Eine weitere interessierte Organisation (SVIT) befürwortet den Kommissionsantrag.

Mit GastroSuisse schlägt ein nicht offiziell angeschriebener Teilnehmender einen neuen Wortlaut von Absatz 4 Buchstabe d. vor und beantragt die Streichung des Wortlauts der Vorlage. Eine Verweigerung soll möglich sein, wenn eine Mietdauer von weniger als einem Monat vorgesehen ist.

4.3.3.5.2 Minderheit I

Zur Minderheit I haben sich insgesamt sieben Vernehmlassungsteilnehmende geäussert. In einer Stellungnahme wird die Minderheit I ausdrücklich bevorzugt. Vier Antworten lehnen die Minderheit I ab. In einer Rückmeldung erfolgt eine teilweise Unterstützung.

Ein Kanton (LU) hat mit Blick auf die Minderheit I festgehalten, der Streichung von Absatz 4 zuzustimmen. Von einem Kanton (BS) wird die Vorlage der Minderheit I bevorzugt und beantragt dieser zu Folgen.

Zwei weitere interessierte Organisationen (USPI, SVIT) lehnen die Minderheit I ab.

Ein nicht offiziell angeschriebener Teilnehmender (GastroSuisse) unterstützt die Minderheit I teilweise (in Bezug auf die abschliessende Aufzählung der Verweigerungsgründe). Von zwei nicht offiziell angeschriebenen Teilnehmenden (CP, SVBK) wird die Minderheit I abgelehnt.

4.3.3.5.3 Minderheit II

Zur Minderheit II haben sich insgesamt sieben Vernehmlassungsteilnehmende geäussert. In einer Antwort wird die Minderheit II im Verhältnis zur Mehrheit bevorzugt. In einer Stellungnahme wird die Minderheit II unterstützt. Drei Antworten enthalten eine Ablehnung der Minderheit II. Ein Vernehmlassungsteilnehmender bevorzugt die Mehrheit.

Ein Kanton (LU) verweist auf die entsprechenden Ausführungen zur Untermiete.

Eine in der Bundesversammlung vertretene Partei (Die Mitte) erachtet bei der Wahl zwischen der Mehrheit und der Minderheit II die Minderheit II als vorzugswürdig. Eine in der Bundesversammlung vertretene politische Partei (SVP) unterstützt die Minderheit II.

Eine weitere interessierte Organisation (USPI) lehnt die Minderheit II ab und eine weitere interessierte Organisation (SVIT) präferiert den Kommissionsantrag.

Zwei nicht offiziell angeschriebene Teilnehmende (CP, SVBK) lehnen die Minderheit II ab.

Artikel 291 Absatz 6 OR Unterpacht

4.3.3.6.1 Mehrheit

Zu Artikel 291 Absatz 6 OR sind insgesamt drei Stellungnahmen eingegangen. Ein Vernehmlassungsteilnehmender befürwortet die Anpassung. Eine Stellungnahme äussert sich eher kritisch zum Absatz

6. In einer Antwort wird eine Anpassung der Formulierung vorgeschlagen.

Ein Kanton (GE) regt eine Ergänzung des vorgeschlagenen Wortlauts an.

Eine weitere interessierte Organisation (SVIT) befürwortet den Kommissionsantrag.

Ein nicht offiziell angeschriebener Teilnehmender (GastroSuisse) unterstützt die Streichung von Artikel 291 Absatz 6 OR.