Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 64 Seiten

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Mit der SPS hat sich eine in der Bundesversammlung vertretene politische Partei geäussert. Sie hat sich gegen den unterbreiteten Vorschlag ausgesprochen und stattdessen den Minderheitsantrag befürwortet.

Von den weiteren interessierten Organisationen sind Antworten von HEV, VIS, CGI, CATEF und SVIT eingegangen. Sie alle haben die vorgeschlagene Anpassung befürwortet, wobei teils Abänderungsvorschläge zum Wortlaut unterbreitet worden sind. HEV, CGI und SVIT haben sich zudem ablehnend zum Minderheitsantrag geäussert.

Drei nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende, nämlich SVBK, FER und VZI haben sich befürwortend zum Vorschlag geäussert, wobei teils Abänderungsvorschläge zum Wortlaut unterbreitet worden sind. Alle drei haben sich zudem gegen den Minderheitsantrag ausgesprochen.

4.5.3 Artikel 271a Absatz 3 Buchstabe a OR Anfechtbarkeit der Kündigung – Kündigung durch den Vermieter / Minderheit

Zu Artikel 271a Absatz 3 Buchstabe a OR betreffend Anfechtbarkeit der Kündigung – Kündigung durch den Vermieter sind insgesamt sechzehn Stellungnahmen eingegangen. Zwölf Vernehmlassungsteilnehmende haben sich positiv geäussert, während deren vier eine ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht haben. In insgesamt zwölf der eingegangenen Antworten ist eine Stellungnahme zum Minderheitsantrag betreffend Artikel 271a Absatz 3 Buchstabe a OR enthalten, wovon in elf Fällen die Ablehnung und in einem Fall die Zustimmung mitgeteilt worden ist.

Von den sieben eingegangenen kantonalen Stellungnahmen haben sich deren vier zugunsten der vorgeschlagenen Bestimmung ausgesprochen (FR, TI, ZG, GE) und deren drei dagegen (BS, LU, GR). Vier Kantone haben sich zum Minderheitsantrag geäussert (LU, FR, TI, ZG) und diesen allesamt abgelehnt.

Mit der SPS hat sich eine in der Bundesversammlung vertretene politische Partei geäussert. Sie hat sich gegen den unterbreiteten Vorschlag ausgesprochen und stattdessen den Minderheitsantrag befürwortet.

Von den weiteren interessierten Organisationen sind Antworten von HEV, VIS, CGI, CATEF und SVIT eingegangen. Sie alle haben die vorgeschlagene Anpassung befürwortet, wobei teils Abänderungsvorschläge zum Wortlaut unterbreitet worden sind. HEV, CGI, CATEF und SVIT haben sich zudem ablehnend zum Minderheitsantrag geäussert.

Drei nicht eingeladene Vernehmlassungsteilnehmende, nämlich SVBK, FER und VZI haben sich befürwortend zum Vorschlag geäussert, wobei teils Abänderungsvorschläge zum Wortlaut unterbreitet worden sind. Alle drei haben sich zudem gegen den Minderheitsantrag ausgesprochen.

4.5.4 Artikel 272 Absatz 2 Buchstabe d OR Erstreckung des Mietverhältnisses – Anspruch des Mieters / Minderheit

Zu Artikel 272 Absatz 2 Buchstabe d OR betreffend Erstreckung des Mietverhältnisses – Anspruch des Mieters sind insgesamt 19 Stellungnahmen eingegangen. Elf Vernehmlassungsteilnehmende haben sich positiv geäussert, während deren acht eine ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht haben. In insgesamt dreizehn der eingegangenen Antworten ist eine Stellungnahme zum Minderheitsantrag betreffend Artikel 272 Absatz 2 Buchstabe d OR enthalten, wovon in zwölf Fällen die Ablehnung und in einem Fall die Zustimmung mitgeteilt worden ist.

Von den sieben eingegangenen kantonalen Stellungnahmen haben sich deren drei zugunsten der vorgeschlagenen Bestimmung ausgesprochen (FR, TI, GE) und deren vier dagegen (LU, GR, OW, ZG). Vier Kantone haben sich zum Minderheitsantrag geäussert (LU, FR, TI, ZG) und diesen allesamt abgelehnt.

Mit der SPS hat sich eine in der Bundesversammlung vertretene politische Partei geäussert. Sie hat sich gegen den unterbreiteten Vorschlag ausgesprochen und stattdessen den Minderheitsantrag befürwortet.

Von den weiteren interessierten Organisationen sind Antworten von HEV, VIS, CGI, CATEF und SVIT eingegangen. Sie alle haben die vorgeschlagene Anpassung befürwortet, wobei teils Abänderungsvorschläge zum Wortlaut unterbreitet worden sind. Sie alle haben sich zudem ablehnend zum Minderheitsantrag geäussert.