Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 64 Seiten
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4.5 Zusammenfassung der Ergebnisse der Vorlage 3: Kündigung wegen Eigenbedarfs
4.5.1 Vorlage insgesamt
Zur Vorlage 3 sind insgesamt 49 Stellungnahmen eingegangen. 16 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich dazu positiv geäussert, in drei der Antworten ist eine neutrale Haltung zum Ausdruck gebracht worden und 30 Antwortende haben ihre Ablehnung mitgeteilt. Die negativen Stellungnahmen sind dabei unterschiedlich begründet worden. Während die eine Seite eine Reduktion des Mieterschutzes geltend gemacht hat, ist von der anderen Seite insbesondere das Fehlen beschleunigender Verfahrensregeln in der ZPO bemängelt worden.
Insgesamt zwölf Kantone (ZH, BE, AG, SH, FR, SO, GR, BS, NW, OW, VD, TI) haben sich allgemein zu dieser Vorlage geäussert. Sechs Kantone haben sich im Grundsatz zustimmend (AG, SH, FR, ZH, NW, TI) und genau gleich viele haben sich ablehnend (BE, BS, GR, OW, SO, VD) geäussert, wobei GR die Einführung eines summarischen Verfahrens in der ZPO begrüssen würde.
Von den in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien haben sich deren zwei (SVP, die Mitte) positiv zum Vorschlag geäussert, während sich drei andere (FDP, SPS und GPS) dagegen ausgesprochen haben. Dabei hat die FDP ihre ablehnende Haltung mit dem Fehlen einer klareren Definition des Eigenbedarfs begründet und zudem Verfahrensregeln in der ZPO gefordert.
Bei den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete hat der SSV die ablehnende Haltung der Mehrheit seiner Mitglieder mitgeteilt. Dagegen hat der SGV auf eine Empfehlung verzichtet.
Auch von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft hat es zwei Rückmeldungen gegeben, je eine zustimmende (sgv) und eine ablehnende (SGB).
Vier weitere interessierte Organisationen haben ihre Zustimmung mitgeteilt, nämlich USPI, Casafair, CGI und FRI. Auf der anderen Seite haben sich sieben weitere interessierte Organisationen (HEV,
SVIT, VIS, ASLOCA/MV, ASI-SSI, MVD, SVR-ASM) gegen die Änderungen ausgesprochen, wobei HEV, SVIT und VIS das Ziel der Beschleunigung des Verfahrens gutgeheissen, zur Umsetzung aber unter anderem Verfahrensregeln in der ZPO gefordert haben. ASLOCA/MV, ASI-SSI und MVD haben es umgekehrt ausdrücklich begrüsst, dass keine ZPO-Bestimmungen vorgesehen sind, aber zudem Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch durch die Vermieterschaft gefordert. Schliesslich haben zwei der weiteren interessierten Organisationen, nämlich WBG Schweiz und KGAST ausdrücklich darauf verzichtet, sich zu dieser Vorlage zu äussern.
Von den nicht eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmenden haben deren drei (CP, SVBK, FER) die Vorlage befürwortet. Auf der anderen Seite haben sich zwölf der nicht eingeladenen Vernehmlassungsteilnehmenden gegen die Vorlage ausgesprochen. Die VZI hat dabei das Ziel der Beschleunigung des Verfahrens gutgeheissen, zur Umsetzung aber unter anderem Verfahrensregeln in der ZPO gefordert. ASLOCA Broye vaudoise, ASLOCA Lausanne, ASLOCA neuchâteloise, ASLOCA Vaud,
ASLOCA Vevey, la Tour-de-Peilz et environs, MV BE, MVDF, MV RG Emmental-Oberaargau, MV RG Thun-Oberland und MV ZH haben es umgekehrt ausdrücklich begrüsst, dass keine ZPO-Bestimmungen vorgesehen sind, aber zudem Regelungen zur Verhinderung von Missbrauch durch die Vermieterschaft gefordert. Ebenfalls abgelehnt worden ist die Vorlage durch MV BS.
4.5.2 Artikel 261 Absatz 2 OR Wechsel des Eigentümers – Veräusserung der Sache / Minder-
heit
Zu Artikel 261 Absatz 2 OR betreffend Wechsel des Eigentümers sind insgesamt fünfzehn Stellungnahmen eingegangen. Zwölf Vernehmlassungsteilnehmende haben sich positiv geäussert, während deren drei eine ablehnende Haltung zum Ausdruck gebracht haben. In insgesamt zwölf der eingegangenen Antworten ist eine Stellungnahme zum Minderheitsantrag betreffend Artikel 261 Absatz 2 OR enthalten, wovon in zehn Fällen die Ablehnung und in zwei Fällen die Zustimmung mitgeteilt worden ist.
Von den sechs eingegangenen kantonalen Stellungnahmen haben sich deren vier zugunsten der vorgeschlagenen Bestimmung ausgesprochen (FR, TI, ZG, GE) und deren zwei dagegen (LU, GR). Vier Kantone haben den Minderheitsantrag (LU, FR, TI, ZG) abgelehnt. Der Kanton GE hat diesem inhaltlich zugestimmt.