Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 64 Seiten

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Möglichkeit wird die Beschränkung der kurzfristigen Vermietungen auf Buchungsplattformen auf 30 Tage pro Jahr genannt.

ASLOCA/MV, ASI-SSI, MVD: Eines von drei Hauptproblemen der Vorlage 1 besteht darin, dass keine Unterscheidung zwischen der vollständigen Untermiete des Mietobjekts und der teilweisen Untermiete vorgesehen ist. Mieter untervermieten ein Zimmer häufig aufgrund einer wesentlichen Änderung der persönlichen Situation. In diesem Zusammenhang sind die zusätzlichen Anforderungen der in die Vernehmlassung gegebenen Vorlage zu hoch. Die Anforderung der schriftlichen Form steht der Digitalisierung diametral entgegen. Einerseits soll die Schriftform durch die Einführung der mechanischen Unterschrift für die Vermietenden vereinfacht werden, aber auf der anderen Seite werden der Untermiete genauso veraltete Hindernisse wie die Schriftform auferlegt. Die Untervermietung der ganzen Wohnung oder eines Teils davon über Plattformen wie Airbnb wird durch die Vorlage nicht eingeschränkt. Da nur Mieter betroffen sind, also nur ein Teil des Angebots, kann die Bestimmung nicht als Massnahme zur Bekämpfung des ganzen Phänomens betrachtet werden. Die wirksamsten Massnahmen, die in den meisten Städten umgesetzt werden, sind diejenigen zur Widmung von Mietobjekten. Es geht darum einzuschätzen, dass ab einer bestimmten Anzahl von Nächten pro Jahr, in denen eine Wohnung auf kommerziellen Plattformen zur Verfügung gestellt wird, eine Nutzung als Geschäftsfläche der Art Parahotellerie vorliegt. Der Kanton Waadt kennt vergleichbare Regeln, die in den règles et usages locatifs vaudois vorgesehen sind. Das hat Airbnb und andere Plattformen nicht daran gehindert, sich im Kanton zu entwickeln.

MVD: Durch die Version der Mehrheit wird die weit verbreitete Praxis der kommerziellen Untervermietung vollständig beseitigt. Bei der Einführung einer Untervermietungsbeschränkung handelt es sich um eine unverhältnismässige Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit und damit einen Eingriff in die von der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit.

5.1.1.1.6 Nicht offiziell angeschriebene Teilnehmende

SVBK: Das Anliegen zur Vermeidung der missbräuchlichen Untermiete wird ausdrücklich begrüsst.

CP: Der Entwurf dient der Bekämpfung von Missbräuchen bei der Untermiete, welche unter anderem dazu führen, dass Wohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen werden, obwohl in einigen Kantonen Wohnungsmangel herrscht. Zudem wird das Erfordernis der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters aufgegriffen, das auch in Artikel 8 des Rahmenmietvertrages für die Westschweiz und Artikel 22 der allgemeinverbindlich erklärten «Règles et usages locatifs du Canton de Vaud (RULV)» vorgesehen ist.

VZI: Die vorgeschlagenen Änderungen von Artikel 262 OR entsprechen den Forderungen der pa. Iv. «Missbräuchliche Untermiete vermeiden». Diese dienen der Behebung der geltenden Missbrauchsanfälligkeit der Untermiete.

GastroSuisse: Im Interesse von gastgewerblichen Betrieben werden die Bestrebungen, das Mietrecht für die Mieter/Pächter und die Vermieter/Verpächter effizienter zu gestalten und missbräuchliche Untermiete zu unterbinden unterstützt. Nach der Feststellung des Branchenverbands schiessen die geforderten Anpassungen der Parlamentarischen Initiative 15.455 (Egloff) zum Teil über das Ziel hinaus und verschlechtern die Stellung von Mieter/Pächter zugunsten der Vermieter/Verpächter massiv. Aus diesem Grund werden Änderungen vorgeschlagen.

ASLOCA Broye vaudoise, ASLOCA Lausanne, ASLOCA Vevey, la Tour-de-Peilz et environs: Eines von drei Hauptproblemen der Vorlage 1 besteht darin, dass keine Unterscheidung zwischen der vollständigen Untermiete des Mietobjekts und der teilweisen Untermiete vorgesehen ist. Mieter untervermieten ein Zimmer häufig aufgrund einer wesentlichen Änderung der persönlichen Situation. In diesem Zusammenhang sind die zusätzlichen Anforderungen der in die Vernehmlassung gegebenen Vorlage zu hoch. Die Untervermietung der ganzen Wohnung oder eines Teils davon über Plattformen wie Airbnb wird durch die Vorlage nicht eingeschränkt. Da nur Mieter betroffen sind, also nur ein Teil des Angebots, kann die Bestimmung nicht als Massnahme zur Bekämpfung des ganzen Phänomens betrachtet werden. Die wirksamsten Massnahmen, die in den meisten Städten umgesetzt werden, sind diejenigen zur Widmung von Mietobjekten. Es geht darum einzuschätzen, dass ab einer bestimmten Anzahl von Nächten pro Jahr, in denen eine Wohnung auf kommerziellen Plattformen zur Verfügung gestellt