Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 64 Seiten

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VIS: Durch die Bedingung, dass sowohl ein Begehren um Untervermietung als auch die Zustimmung schriftlich erfolgen müssen, werden klare Verhältnisse geschaffen. Sie erleichtert die Beweislage in einem Verfahren und führt zu Rechtssicherheit.

CGI: Dass der Inhalt im Begehren des Mieters enthalten sein muss, ist logisch, damit sich der Vermieter entscheiden kann und ist im Vergleich zum geltenden Recht nicht neu. Es wird vorgeschlagen, dass der Mieter die Gründe angibt, die ihn dazu veranlassen, unterzuvermieten. Das würde es dem Vermieter nach der Auffassung des CGI erlauben, zu wissen, ob die Inanspruchnahme der Untermiete dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Zweck entspricht, wie er im Urteil 4A_367/2010 vom 4. Oktober 2010 in Erinnerung gerufen wurde. Die massgebenden Erwägungen aus dem erwähnten BGer werden in der Stellungnahme wörtlich zitiert. Indem der Mieter nach den Gründen für die Untermiete gefragt wird, könnte der Vermieter sicherstellen, dass diese rechtmässig ist und der Mieter tatsächlich die Absicht hat die Sache kurzfristig wieder in Besitz zu nehmen.

5.1.1.3.4 Nicht offiziell angeschriebene Teilnehmende

CP: Aufgrund der Anforderungen von Absatz 2 kann der Vermieter in voller Kenntnis der Sachlage entscheiden. Um die Vertragsfreiheit zu bewahren und das Mietrecht nicht noch weiter zu verschärfen,

können die Parteien auf diesen schriftlichen Antrag verzichten.

GastroSuisse: Das Bestreben, die Untermiete transparenter zu gestalten wird begrüsst. Dafür sind eine schriftliche Zustimmung des Vermieters/Verpächters und die Kommunikation relevanter Informationen dringend notwendig, auch gerade mit Blick auf einen fairen Wettbewerb auf dem Beherbergungsmarkt. Gemäss Studien des Walliser Tourismus Observatoriums hat die Zahl der auf Airbnb angebotenen Objekte kontinuierlich zugenommen. In dieser Schattenwirtschaft können Räume entstehen, aus denen der öffentlichen Sicherheit eine Gefährdung erwächst. Zudem entgeht dem Staat Steuersubstrat.

SVBK: Es ist dem SVBK ein Anliegen, dass eine Mitteilung der Vertragsbedingungen und der Untermietkonditionen erfolgt. Dies gilt namentlich auch bei der Untervermietung auf digitalen Plattformen (beispielsweise Airbnb).

VZI: Die Schriftlichkeit des Begehrens um Untermiete sowie die Schriftlichkeit deren Zustimmung schaffen klare Verhältnisse, erleichtern in einem Verfahren die Beweislage und führen zu Rechtssicherheit. Dies ist im Interesse aller redlich handelnden Parteien.

FER: Der Zweck des Gesetzes besteht nicht darin, dass sich Mieter Mietverträge durch Untermiete übertragen können, um eine mögliche Anpassung des Mietzinses zu vermeiden, und zwar ohne dass der Hauptmieter jemals die Absicht hat, wieder in die Mietsache zurückzukehren. Um diese gängige Praxis zu verhindern, wäre es sinnvoll, die Vermieter besser zu schützen, indem ihre vorgängige Zustimmung zu jeder Untermiete verlangt wird und der Mieter nach den Gründen für die Untermiete gefragt wird. In Bezug auf Artikel 262 Absatz 2 OR wird die folgende Ergänzung mit einem Buchstaben vorgeschlagen: «- die Gründe der Untermiete».

Artikel 262 Absatz 3 OR Untermiete

5.1.1.4.1 Kantone

ZG: Die vorgeschlagene Änderung von Absatz 3 ist wegen der geänderten Absätze 1 und 2 folgerichtig.

AG: Die Bestimmung, welche die Informationspflicht über Änderungen der Angaben vorsieht, ist folgerichtig.

GE: Die vorgeschlagenen Änderungen (Art. 262 Abs. 1 bis 3) werden einen Beitrag zur Bekämpfung der Aktivitäten von sog. «marchands de sommeil» leisten, die ein illegales und nicht menschenwürdiges Geschäft mit der prekären Situation von bestimmten Bevölkerungsgruppen betreiben.

LU: Die Information des Mieters betreffend Änderung der Untermiete sollte konsequenterweise nur schriftlich möglich sein.

TI: Die Einführung der Informationspflicht wird unterstützt. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird der Vorschlag gemacht, dass der Mieter bei Änderungen des Untermietvertrages eine neue schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen sollte.