Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 64 Seiten
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dann vorzeitig kündigen, wenn er nach einer Mahnung nachweist, dass ein erneuter Verstoss gegen die Pflichten vorliegt. Auch bei schwerwiegenden Verstössen wird der Vermieter nicht in der Lage sein, die nach der Mahnung begangenen Rechts- und Vertragsverletzungen des Mieters nachzuweisen. Nur in einer begrenzten Zahl der Fälle, werden Sanktionen verhängt. Das ist nicht gerecht. Nach der Auffassung von CATEF sollte Absatz 6 wie folgt geändert werden: «...der Vermieter kann nach seinem Ermessen eine ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen (Art. 266g OR) oder wegen einer schwerwiegenden Verletzung der Pflicht zur Sorgfalt und Rücksichtnahme (Art. 257f OR) aussprechen». Die von der Minderheit III geforderte Streichung der Verletzung der Anforderung der schriftlichen Zustimmung, um nach Artikel 257f OR vorgehen zu können, erscheint insbesondere in der Variante der Mehrheit als nicht gerechtfertigt. Wenn ein Mieter bei einer Untermiete ohne schriftliche Zustimmung trotz schriftlicher Mahnung darauf beharrt, besteht kein Raum für die Ausrede der Rechtsunkenntnis und die Kündigung wäre gerechtfertigt.
ASLOCA/MV, ASI-SSI, MVD: ASLOCA/MV, ASI-SSI und MVD sind strikt gegen den Absatz 6. Derzeit erfolgt eine ausserordentliche Kündigung nur in schweren Fällen des Vertrauensbruchs zwischen den Vertragsparteien, wenn der Mieter seinen Mietzins nicht bezahlt oder bei Vorliegen schwerwiegender Gründe. Die Tatsache, keine vorgängige schriftliche Zustimmung für die Untermiete eingeholt zu haben, wenn alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, scheint ein nicht ausreichend schwerwiegender Grund zu sein, der nicht geeignet ist, die wirtschaftlichen Interessen des Vermieters zu beeinträchtigen (der Hauptmieter ist immer noch Schuldner des Mietzinses) oder Schäden am Mietobjekt zu verursachen. Es geht um Menschen, welche innerhalb weniger Wochen ihre Wohnung wegen einer blossen Formfrage verlieren können. Diese Sanktion ist unverhältnismässig. Der unbestimmte Rechtsbegriff «Änderungen» ist so unklar gefasst, dass auch eine unwesentliche Änderung zu einer ausserordentlichen Kündigung führen könne. Die Digitalisierung rechtfertigt die Einführung eines solchen Instruments nicht.
HEV: Ablehnung der Minderheit III. Die Praxis zeigt, dass ohne schriftliches Untermietbegehren und ohne schriftliche Zustimmung zur Untermiete die erforderliche Klarheit der Beweislage fehlt und Vermieter Missbräuche durch ihre Mieter nicht nachweisen können. Die Mieter sind durch die erforderliche Mahnung als Voraussetzung für eine ausserordentliche Kündigung geschützt.
5.1.1.7.5 Nicht offiziell angeschriebene Teilnehmende
CP: Der Absatz wird eine wirksame Bekämpfung von Missbräuchen erlauben und eine abschreckende Wirkung haben. Durch den Umstand, dass eine vorherige schriftliche Mahnung erforderlich ist, kann der Mieter die Rechtsmässigkeit wiederherstellen.
FER: Um sicherzustellen, dass die vorgeschlagene vorgängige Zustimmung des Vermieters nicht umgangen wird, erachtet die FER die Streichung der erfolglosen schriftlichen Mahnung aus dem Wortlaut von Absatz 6 als zwingend. Der Vorschlag der Minderheit III wird abgelehnt, da er noch weiter in den Schutz des Mieters hineingeht.
ASLOCA Broye vaudoise, ASLOCA Lausanne, ASLOCA Vevey, la Tour-de-Peilz et environs: ASLOCA Broye vaudoise, ASLOCA Lausanne und ASLOCA Vevey, la Tour-de-Peilz et environs sind strikt gegen den Absatz 6. Derzeit erfolgt eine ausserordentliche Kündigung nur in schweren Fällen des Vertrauensbruchs zwischen den Vertragsparteien, wenn der Mieter seinen Mietzins nicht bezahlt oder bei Vorliegen schwerwiegender Gründe. Der Umstand, keine vorgängige schriftliche Zustimmung für die Untermiete eingeholt zu haben, wenn alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, scheint ein nicht ausreichend schwerwiegender Grund zu sein, der sicherlich nicht geeignet ist, das vertragliche Vertrauen zu brechen und die höchste Sanktion im Mietrecht, nämlich die Beendigung des Mietverhältnisses innerhalb einer sehr kurzen Frist zu rechtfertigen. Es geht um Menschen, welche innerhalb weniger Wochen ihre Wohnung wegen einer blossen Formfrage verlieren können. Diese Sanktion ist unverhältnismässig.
ASLOCA neuchâteloise, ASLOCA Vaud, MVDF, MV BE, MV RG Emmental-Oberaargau, MV RG Thun-Oberland: ASLOCA neuchâteloise, ASLOCA Vaud, MVDF, MV BE, MV RG Emmental-Oberaargau, MV RG Thun-Oberland sind strikt gegen den Absatz 6. Derzeit erfolgt eine ausserordentliche Kündigung nur in schweren Fällen des Vertrauensbruchs zwischen den Vertragsparteien, wenn der Mieter seinen Mietzins nicht bezahlt oder bei Vorliegen schwerwiegender Gründe. Der Umstand,