Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/91: OR (Mietrecht): Umsetzung von vier parlamentarischen Initiativen zum Mietrecht · 64 Seiten
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GE: Die Vorlage unterscheidet zu Recht zwischen den Fällen der Untermiete und denjenigen der Unterpacht. Wie im Bericht festgehalten wird, würde eine Änderung der Bestimmungen zur Unterpacht über den Rahmen der parlamentarischen Initiative «Missbräuchliche Untermiete vermeiden» hinausgehen.
5.1.2.1.2 In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
SPS: Im Pachtrecht stellen sich wesentlich andere Fragen als bei der Miete. Die Untervermietung von Geschäftsräumlichkeiten spielt bei Pachtverhältnissen eine zentrale Rolle, bei welchen sich die Missbrauchsproblematik der Untervermietung nicht in derselben Form stellt wie bei der Untervermietung von Wohnräumen. Folglich beantragt die SPS die vollumfängliche Streichung von Artikel 291 VE-OR und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Minderheit IV.
5.1.2.1.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
sgv: Die Revision wird unterstützt. Sie stärkt nach der Auffassung des sgv das Eigentum des Vermieters bzw. des Verpächters.
5.1.2.1.4 Weitere interessierte Organisationen
CATEF: Eine Anpassung der Regelung zur Unterpacht an die Änderungen betreffend die Untermiete wird aufgrund der Parallelität begrüsst. Es gebe keine Gründe, weshalb dies nicht erfolgen solle.
USPI: Die Bestimmung wird unterstützt und die Minderheiten I, II, III und IV werden abgelehnt.
ASLOCA/MV, ASI-SSI: Die Fassung der Mehrheit setzt sich im Bereich der Pachtverträge über die verbreitete Geschäftspraxis der Untervermietung von Gewerben hinweg. Die Einführung einer Beschränkung der Untermiete ist eine unverhältnismässige Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit und damit ein Eingriff in die von der Bundesverfassung garantierten Wirtschaftsfreiheit.
5.1.2.1.5 Nicht offiziell angeschriebene Teilnehmende
CP: Die Bestimmung wird unterstützt und die Minderheiten I, II, III und IV werden abgelehnt.
ASLOCA Broye vaudoise, ASLOCA Lausanne, ASLOCA Vevey, la Tour-de-Peilz et environs: Die Fassung der Mehrheit setzt sich im Bereich der Pachtverträge über die verbreitete Geschäftspraxis der Untervermietung von Gewerben hinweg. Die Einführung einer Beschränkung der Untermiete ist eine unverhältnismässige Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit.
ASLOCA neuchâteloise, ASLOCA Vaud: Die Fassung der Mehrheit setzt sich im Bereich der Pachtverträge über die verbreitete Geschäftspraxis der Untervermietung von Gewerben hinweg. Die Einführung einer Beschränkung der Untermiete ist eine unverhältnismässige Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit und damit ein Eingriff in die von der Bundesverfassung garantierten Wirtschaftsfreiheit.
Artikel 291 Absatz 1 OR Unterpacht
5.1.2.2.1 Kantone
GE: Es wird auf die Argumente zu Artikel 262 Absätze 1 bis 3 VE verwiesen. Der Kanton betont, dass beiden Parteien die gleiche Form auferlegt werden sollte. Dem Verpächter ist eine Frist zur Beantwortung der Mietbegehren zu gewähren.
5.1.2.2.2 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
SGV: Über die verpflichtende Schriftlichkeit von Seiten der Vermieter bei der Eingehung einer Untermiete respektive einer Unterpacht durch den Mieter respektive den Pächter wird eine klare und nachvollziehbare Regelung eingeführt. Die generelle Rechtssicherheit wird dadurch unterstützt, was im Interesse der Gemeinden liege. Die Arbeit der kommunalen Behörden bei der Erfassung und Behandlung von Personen, welche in Untermiete leben, wird erleichtert, weil klare Verhältnisse statuiert sind.