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Vernehmlassung 2022/19: Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) · 25 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: E-ID-Gesetz

zierten Identity Provider, sobald das E-ID-Gesetz in Kraft tritt. ELCA fordert, dass Identifikationsmittel, die im Rahmen des EPDG ausgestellt worden sind, noch mindestens 5 Jahre gültig bleiben. Die Schweizerische Post fordert die Möglichkeit der Weiterführung der bestehenden Identifikationssysteme auf unbestimmte Zeit. Dies im Gegensatz zu Mfe, welche fordert, das bisherige Identifikationsmittel des EPDG umgehend oder mit nur kurzer Übergangsfrist durch die Möglichkeiten, welche die E-ID bieten wird, ersetzt werden.

5.9.3 Art. 30 Referendum und Inkrafttreten

5.10 Zusätzlich geforderte Bestimmungen

Neben den oben besprochenen Forderungen, die jeweils Bestimmungen des Gesetzesentwurfs zugeordnet werden können, sind in den Stellungnahmen weitere enthalten, die im Folgenden zusammengefasst werden.

5.10.1 Barrierefreiheit

Eine Vielzahl von Institutionen fordert, dass die Barrierefreiheit im Zusammenhang der E-ID und der Vertrauensinfrastruktur sichergestellt werden muss. Dies, indem eine anerkannte, unabhängige Stelle mit der Kontrolle der Barrierefreiheit beauftragt werden soll (AGILE.CH,

asut, Blindenbund, Inclusion Handicap, insieme, Mitte, Procap, SBV/FSA, SGB, SICPA,

SZB).

5.10.2 Überprüfung durch Dritte

In einer Reihe von Stellungnahmen wird eine periodische Überprüfung der Vertrauensinfrastruktur und der Systeme, die für die Herausgabe der E-ID zum Einsatz kommen, gefordert, um sicherzustellen, dass nach den Grundsätzen des «state of the art» gearbeitet wird (ABPS, Bankiervereinigung, digitalswitzerland, HIN, Hofmeier Hublet Sprenger, Mitte, IG eHealth,

ISSS, SAB, , SVV, Swiss Fintech Innovations,).

5.10.3 Kommunikation

Damit der Nutzen der E-ID und der Vertrauensinfrastruktur von der Bevölkerung, einschliesslich der Schweizerinnen und Schweizer im Ausland, erkannt wird, fordern verschiedene Organisationen entsprechende kommunikative Massnahmen. Insgesamt wird die Lancierung der E-ID und der Vertrauensinfrastruktur als Chance erachtet, die digitale Mündigkeit der Schweiz zu stärken (Kanton Bern, ABPS, ASO, ELCA, ISSS, Orell Füssli,). Die EKKJ fordert insbesondere auch, dass die Kommunikationsmassnahmen in einfacher und leicht verständlicher Sprache erfolgen.

5.10.4 Förderungsmassnahmen

FDP, HIN, IG eHealth und die Schweizerische Post wünschen sich Finanzhilfen, die digitale Geschäftsmodelle fördern und so der Vertrauensinfrastruktur zum Durchbruch verhelfen sollen. Im gleichen Sinn empfiehlt SWITCH, Fachgruppen in die Steuerung der Umsetzung des E-ID-Gesetzes miteinzubeziehen. In diesen Fachgruppen soll auch der Privatsektor vertreten sein.

5.10.5 Strafbestimmungen

Aus der Überlegung heraus, dass die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes nicht ausreichend scharf ausfallen würden, fordern die Digitale Gesellschaft, E-ID-Referendum, grundrechte.ch, Konsumentenschutz und Piratenpartei eine neue Strafbestimmung bei der Verletzung von Bestimmungen des E-ID-Gesetzes. Zudem fordern die Digitale Gesellschaft, E-ID-Referendum und grundrechte.ch für E-ID-Inhaberinnen und -Inhaber sowie für Verbände,