Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/19: Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) · 25 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: E-ID-Gesetz

Der Kanton Solothurn und die KdK weisen darauf hin, dass auch ein erfolgreiches Referendum Bestimmungen ausser Kraft setzen kann, die auf Gesetzesstufe geregelt werden müssen.

ISSS erachtet Art. 25 Abs. 2 als potenziell verfassungswidrig und regt eine ersatzlose Streichung an.

5.7 6. Abschnitt: Gebühren

5.7.1 Art. 26

Von verschiedener Seite wird ein vollständiger Verzicht auf Gebühren gefordert (CH++, Forum PME, GPS). Der Flughafen Zürich schlägt vor, während den ersten 10 Jahren keine Gebühren zu erheben. Die Digitale Gesellschaft, E-ID-Referendum, grundrechte.ch und Pro Senectute wollen zumindest eine vollständige Gebührenbefreiung der Inhaberinnen und Inhaber. Die Kantone Freiburg, Jura, Waadt, Operation Libero, Piratenpartei und SI fordern eine Gebührenbefreiung im Zusammenhang mit den Sicherheitskopien.

Eine Reihe von öffentlichen Akteuren fordern für sich und andere Institutionen, die öffentliche Aufgaben erfüllen, eine Reduktion oder Befreiung von Gebühren (Kantone Aargau, Genf, Solothurn, Tessin, Waadt, Wallis, KdK, cldn, GRI).

Der Kanton Bern, DIDAS und digitalswitzerland plädieren für eine moderate, transparente und den internationalen Usanzen entsprechende Gebührenregelung.

5.8 7. Abschnitt: Internationale Abkommen

5.8.1 Art. 27 Internationale Abkommen

Die Mitte, GRI, Samsung, sgv-usam, SSR, Travail.Suisse und die Zürcher Handelskammer halten fest, dass es aufgrund der starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verflechtungen der Schweiz mit dem Ausland, insbesondere mit der Europäischen Union, essentiell ist, dass die Schweizer E-ID und ausländische E-IDs gegenseitig anerkannt werden können.

5.9 8. Abschnitt: Schlussbestimmungen

5.9.1 Art. 28 Ausführungsbestimmungen

Die Bankiervereinigung, digitalswitzerland und Swiss Fintech Innovations regen an, dass der Bundesrat bei der Erarbeitung der Ausführungsbestimmungen Experten aus Privatwirtschaft und Wissenschaft beizieht (siehe dazu auch 5.10.4).

5.9.2 Art. 29 Änderungen anderer Erlasse

Von verschiedener Seite wird erkannt, dass die Einführung der E-ID auf weite Bereiche des Bundesrechts Konsequenzen haben kann. Entsprechend wird gefordert, dass das Bundesrecht systematisch auf einschlägige Bestimmungen hinsichtlich der Ausweispflicht und der qualifizierten elektronischen Signatur zu überprüfen sei (Kantone Aargau, Genf, KdK). Der Kanton Bern formuliert eine gleichlautende Forderung im Bereich des Sozialversicherungsrecht, die Bankiervereinigung zusätzlich im Bereich des Geldwäschereigesetzes. Insbesondere gelte es, die E-ID als beweiskräftiges Dokument oder als Äquivalent zur persönlichen Vorsprache anzuerkennen (ABPS, Swiss Fintech Innovations).

Im Zusammenhang mit der Anpassung des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) fordert HIN eine Befreiung von der Zertifizierungspflicht der bereits zertifi-