Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/19: Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) · 25 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: E-ID-Gesetz
3 Allgemeine Bemerkungen
Die Rückmeldungen zum neuen Gesetzesvorentwurf sind überwiegend positiv. Insbesondere findet die neue Rollenverteilung, in welcher der Staat als Herausgeber der elektronischen Identität und als Betreiber der erforderlichen Vertrauensinfrastruktur agiert, breite Zustimmung. Es besteht insgesamt der klare Wunsch, dass rasch eine stabile, sichere und benutzerfreundliche Lösung zur Verfügung steht. Ebenfalls begrüsst wird die Geschwindigkeit in der Erarbeitung des Gesetzesvorentwurfs und das partizipative, transparente Vorgehen.
In drei Stellungnahmen wird der Gesetzesvorentwurf grundsätzlich abgelehnt: Die SVP stellt die verfassungsrechtliche Grundlage in Frage. Der Datenschützer des Kantons Tessin sowie die Piratenpartei lehnen die Vorlage aus Gründen des Datenschutzes ab; die Piratenpartei macht zusätzliche Gründe geltend.
Krm lehnt den Gesetzesentwurf zwar nicht ab, erachtet ihn aber als überfrachtet und aus technischer Sicht zu ambitioniert. Der Bund solle sich auf die Herausgabe der E-ID beschränken und nicht versuchen, gleichzeitig auch noch ein Ökosystem von elektronischen Nachweisen zu entwickeln.
Der Kanton Genf, Adnovum, digitalswitzerland, FER, FSP, Gewerkschaftsbund, Handelskammer beider Basel, IG eHealth, inter-pension, Konsumentenschutz, pharmaSuisse, SAV, SGV, SI, SVV und Zemp begrüssen den Vorentwurf generell.