Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/19: Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) · 25 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: E-ID-Gesetz

verschiedener Seite wird gefordert, dass diese Formulierung zwingenden Charakter aufweisen muss (Kantone Glarus, Graubünden, Zug, GPS, Digitale Gesellschaft, E-ID-Referendum, grundrechte.ch, ISSS, Piratenpartei, SAV, SP, SSV, Zemp).

5.6.5 Art. 21 System für Sicherungskopien

Der Gesetzesvorentwurf sieht vor, dass der Bund ein System für Sicherungskopien zur Verfügung stellen kann. Von verschiedener Seite wird gefordert, dass diese Formulierung zwingenden Charakter aufweisen muss (Kantone Aargau, Zug, GPS, ISSS, SI, SSV).

Gemäss den Kantonen Graubünden und Wallis sowie Digitale Gesellschaft, E-ID-

Referendum, grundrechte.ch, Operation Libero und SAV sind die Sicherheitskopien zwingend mit Schutzmechanismen wie zum Beispiel einer Verschlüsselung zu versehen.

Die Kantone Aargau und Zug sowie SWICO fordern konkretere Bestimmungen hinsichtlich der Vernichtung der Sicherheitskopien, insbesondere auch bei Tod einer Inhaberin oder eines Inhabers.

5.6.6 Art. 22 Missbrauch der Vertrauensinfrastruktur

Keine Anmerkungen.

5.6.7 Art. 23 Quellcode der Vertrauensinfrastruktur

Der Kanton Thurgau begrüsst die Offenlegung des Quellcodes. In seiner Stellungnahme schlägt er eine Reihe von Konkretisierungen vor, um die Offenlegung so nutzenstiftend wie möglich zu gestalten. Besonders erwähnenswert sind: Offenlegung auch der Dokumentation und von relevanten Inputparametern sowie die Befolgung von Best Practices (regelmässige Aktualisierung der Offenlegung einschliesslich Changelog und Nutzungsbedingungen, die Analysen und Tests erlauben). Ähnliche Forderungen formulieren auch CH++ und SI.

Um Rechte an proprietärem Quellcode zu schützen, schlagen ABPS, Bankiervereinigung,

DIDAS und SICPA gewisse Einschränkungen der Pflicht zur Offenlegung des Quellcodes vor.

5.6.8 Art. 24 Betrieb der Vertrauensinfrastruktur

Der Gewerkschaftsbund wünscht sich eine explizite Erwähnung der zuständigen Leistungserbringerin des Bundes. Adnovum schlägt vor, zur Vertrauensbildung und im Sinne der föderalen Struktur der Schweiz gewisse Elemente der Vertrauensinfrastruktur durch kantonale und oder kommunale Leistungserbringerinnen zu betreiben.

Die Kantone Genf und Waadt fordern eine Klärung, ob eine Vergabe des Betriebs der Vertrauensinfrastruktur an Dritte möglich ist und möchten diese allenfalls limitieren. HDC Étude d’Avocats fordert, eine solche Vergabe an Dritte gänzlich zu verbieten.

5.6.9 Art. 25 Technische Entwicklung

Die Digitale Gesellschaft, E-ID-Referendum und grundrechte.ch stossen sich daran, dass der Gesetzesvorentwurf dem Bundesrat vorübergehend eine Gesetzgebungskompetenz delegiert, die ihm gemäss Gewaltenteilung nicht zusteht. Zur Heilung dieses Zustands schlagen die drei Organisationen vor, dass technische Neuerungen auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit gerichtlich überprüft werden sollen.