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Vernehmlassung 2022/19: Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) · 25 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: E-ID-Gesetz

Gesellschaft, E-ID-Referendum, grundrechte.ch und IG eHealth nicht genug weit. Sie fordern eine klare Verbotsnorm – allenfalls in Verbindung mit Ausnahmetatbeständen (Bankiervereinigung und Swiss Fintech Innovations).

5.6 5. Abschnitt: Vertrauensinfrastruktur

5.6.1 Art. 17 Basisregister

VSPB begrüsst, dass das Basisregister sowie die weiteren Bestandteile der Vertrauensinfrastruktur in der Verantwortung des Bundes liegen. ATPrDM wünscht eine explizite Nennung der Bundesstelle, die für den Betrieb des Basisregisters zuständig ist.

ABPS, Bankiervereinigung, Economiesuisse und SI argumentieren, dass die Verwendung des Begriffs «kryptographische Schlüssel» die Technologieneutralität des Gesetzes einschränkt und schlagen vor, von Informationen zu sprechen, die erforderlich sind, um erstens die Authentizität und Integrität der ausgestellten elektronischen Nachweise und zweitens deren Identifikatoren zu überprüfen.

DIDAS weist darauf hin, dass der Eintrag ins Basisregister für Ausstellerinnen und Verifikatorinnen freiwillig bleiben soll, dies insbesondere mit Blick auf die grenzüberschreitende Anerkennung von elektronischen Nachweisen. Zusätzliche Flexibilität fordert IG eHealth, indem eine Delegationsnorm vorgeschlagen wird, die es dem Bundesrat erlaubt zu regeln, welche Daten die Austellerinnen und Verifikatorinnen in das Basisregister einstellen dürfen.

5.6.2 Art. 18 System zur Bestätigung von Identifikatoren

An der Begrifflichkeit «System zur Bestätigung von Identifikatoren» stossen sich der Kanton Zug, DIDAS und SWICO. Sie schlagen «Vertrauensregister», «Trustregister» oder eine ähnliche Bezeichnung vor.

Der Gesetzesvorentwurf sieht vor, dass der Bundesrat auch private Ausstellerinnen und Verifikatorinnen im System zur Bestätigung von Identifikatoren eintragen lassen kann. Damit sich rasch und umfassend Vertrauen etablieren kann, argumentieren der Kanton Genf, Adnovum, DIDAS, HIN, IG eHealth, ISSS, privatim, Procivis, Swiss Fintech Innovations, SWITCH, dass der Eintrag von privaten Ausstellerinnen und Verifikatorinnen zwingend ab Lancierung der Vertrauensinfrastruktur möglich sein muss. Raiffeisen schlägt vor, dass Akteure, welche in der analogen Welt das Vertrauen geniessen (zum Beispiel aufgrund der Kontrolle durch eine Aufsichtsbehörde), befähigt werden, separate Vertrauensmechanismen bereitstellen zu können.

5.6.3 Art. 19 Anwendung zur Aufbewahrung und Vorweisung von elektronischen Nachweisen

Orell Füssli, Procivis, sgv-usam, Swisscom und SWICO fordern, dass die im erläuternden Bericht erwähnte Zulässigkeit privater Wallets im Gesetzestext verankert werden soll.

Die Piratenpartei vermisst die Anerkennung des Schutzbedürfnisses der Daten, die in Wallets gehalten werden und des damit einhergehenden Bedarfs nach hohen Sicherheitsstandards. Orell Füssli und Procivis gehen noch einen Schritt weiter und fordern eine Zertifizierungspflicht für elektronische Brieftaschen.

5.6.4 Art. 20 Anwendung zur Prüfung von elektronischen Nachweisen

Der Gesetzesvorentwurf sieht vor, dass der Bund eine Anwendung zur Verfügung stellen kann, mit der elektronische Nachweise auf ihre Gültigkeit überprüft werden können. Von