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Vernehmlassung 2022/19: Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) · 25 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: E-ID-Gesetz

Datenschützer des Kantons Tessin, HDC Étude d’Avocats, HEV, ISSS, Piratenpartei, privatim). Von anderen werden zumindest technische Vorkehrungen gefordert, die eine unrechtmässige Verwendung der AHV-Nummer verhindern sollen (Kanton Schwyz, Digitale Gesellschaft, E-ID-Referendum, grundrechte.ch). Der Gewerkschaftsbund regt an, anstelle der AHV-Nummer eine neue «E-ID-Personen-Nummer» einzuführen.

SI, SWICO und Zetamind plädieren dafür, dass neben Namen und Vornamen auch Allianz-, Ordens-, Künstler, oder Partnerschaftsnamen sowie Angaben über besondere Kennzeichen wie Behinderungen, Prothesen oder Implantate Bestandteil der E-ID sein können.

Der Schweizerische Verband für Zivilstandswesen fragt, ob das Geschlecht in der E-ID wirklich erwähnt werden muss.

5.3.2 Art. 3 Persönliche Voraussetzungen

Hinsichtlich des Kreises der zur Beantragung einer E-ID berechtigten Personen sind die Stellungnahmen kontrovers ausgefallen. Einerseits wird von verschiedener Seite gefordert, diesen Kreis auszuweiten (Kantone Aargau, Genf, Graubünden, Freiburg, St. Gallen, Waadt,

Wallis, KdK, CH++, cldn, Gewerkschaftsbund, GPS, E-ID-Referendum, grundrechte.ch, ISSS, Orell Füssli, SGV, Swisscom). Bei den zusätzlichen Personengruppen werden insbesondere folgende Kategorien erwähnt: Grenzgänger, Zweitwohnungsbesitzer, Personen im internationalen Wirtschaftsverkehr, ausländisches diplomatisches Personal und deren Angehörige sowie Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus (Sans-Papiers). Andererseits wird gefordert, diesen Kreis einzuschränken, um sicherzustellen, dass nur jenen Personen eine E-ID ausgestellt wird, deren Identität verlässlich festgestellt werden kann (Kanton Zug) oder zumindest Vorkehrungen zu treffen, die es erlauben, die unterschiedliche Datenqualität der verschiedenen Ausländerausweiskategorien erkennbar zu machen (Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst).

5.3.3 Art. 4 Ausstellung

DIDAS fordert die Möglichkeit, dass einer Person mehrere E-IDs ausgestellt werden können, um diese beispielsweise gleichzeitig auf unterschiedlichen Geräten zur Verfügung zu haben. In die gleiche Richtung zielt die Forderung des Kantons Genf, der bemängelt, dass der Gesetzesvorentwurf keine Lösung bietet für gesetzliche Vertretungen von Minderjährigen.

Hinsichtlich der Altersgrenze zum selbständigen Bezug einer E-ID fordert der Kanton Tessin eine Erhöhung auf 16, die Kantone Graubünden, Waadt, Wallis sowie die KdK und der Gewerkschaftsbund, HEV, Zemp eine Erhöhung auf 18 Jahre.

Die biometrischen Daten, die im Ausstellungsprozess anfallen, sind gemäss Digitaler Gesellschaft, E-ID-Referendum und grundrechte.ch umgehend zu löschen oder zumindest ausserhalb des täglichen Zugriffs des Staats zu halten (DIDAS). Die Kantone Genf und Waadt sowie HDC Étude d’Avocats fordern in diesem Zusammenhang verschiedene Präzisierungen (unter anderem die Konkretisierung der erlaubten Verwendungszwecke der biometrischen Daten sowie die allfällige Aufbewahrungsdauer derselben). Swimag fordert die generelle Streichung der Bestimmung, welche die Erhebung von biometrischen Daten erlauben würde.

Der Wunsch, dass die E-ID nicht nur online, sondern auch am Schalter beantragt und ausgestellt werden kann, wird vom Kanton Basel-Stadt, GPS, FER, SI, CH++, eAHV/IV, Flughafen Zürich, Piratenpartei, VSED geäussert. Die SP fordert, dass die E-ID ausschliesslich am