Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/19: Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) · 25 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: E-ID-Gesetz

Der VSED begrüsst die Errichtung von Anlaufstellen, fordert aber, dass der Mehraufwand entsprechend zu entschädigen sei.

5.3.8 Art. 9 Pflicht zur Akzeptanz der E-ID

Der Begriff «öffentliche Aufgabe» sei zu präzisieren, um Klarheit zu schaffen, welche Stellen von der Pflicht betroffen sind (KdK, Kantone Aargau, Freiburg, Genf und Jura, SGV).

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden fordert, dass die Akzeptanz der E-ID im Zusammenhang von qualifizierten elektronischen Signaturen und Login-Lösungen genauer geprüft werden soll.

5.3.9 Art. 10 Vorweisen einer E-ID

Im Allgemeinen wird die Wahlfreiheit zwischen physischer und elektronischer Identität begrüsst (cP, sbv/usp/usc). Zur Präzisierung dieser Freiheit schlagen verschiedene Seiten vor, die Möglichkeit der Diskriminierung von Personen ohne E-ID durch die Streichung des letzten Teilsatzes des Art. 10 zu bannen (Kanton Genf, DIDAS, Digitale Gesellschaft, E-ID-

Referendum, grundrechte.ch, SP, SWICO, SWITCH). GastroSuisse fordert, dass Private, die zur Erfüllung ihrer Dienstleistung einen amtlichen Ausweis prüfen, nicht verpflichtet sind, eine E-ID zu akzeptieren. Einzig der Kanton Zug will die Wahlfreiheit auf 10 Jahre befristen, um eine vollständige Migration auf elektronische Identifikationsmittel sicherzustellen. In die gleiche Richtung geht die Forderung der FDP, die anregt zu prüfen, ob die behördliche Annahmepflicht der E-ID auf alle Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Staat auszuweiten sei.

Personen, die eine E-ID vorweisen, sollen vor Überidentifikation (Verlangen der E-ID ohne rechtmässigen Grund oder Verlangen von mehr als den minimal erforderlichen Bestandteilen der E-ID) geschützt werden (Kanton Zürich, GLP, Piratenpartei). Daten aus dem Verifikationsprozess sollen nicht gespeichert werden dürfen, so die Forderung des Kantons Zürich sowie von SP und ATPrDM. Der Kanton Luzern und cP sprechen sich allgemein dafür aus, dem Datenschutz eine grosse Bedeutung beizumessen.

5.3.10 Art. 11 Informationssystem zur Ausstellung und zum Widerruf der E-ID

Die Piratenpartei fordert, dass Daten aus dem Verifikationsprozess nicht gespeichert werden dürfen.

Daten, die im Rahmen des Ausstellungsprozess aus anderen Systemen bezogen werden, dürfen im Informationssystem nicht dupliziert werden (Kantone Waadt, Schwyz, Zürich, AT-PrDM, privatim). Der Kanton Waadt schlägt gleichzeitig vor, dass fedpol automatisch informiert werden soll, wenn sich Daten eines Ausweises ändern oder dieser zurückgezogen wird.

Die Regelung der Aufbewahrungsfristen wird kontrovers aufgenommen. Eine Reduktion fordern der Kanton Graubünden, ABPS, Bankiervereinigung, Economiesuisse, HDC Étude d’Avocats und Piratenpartei. Demgegenüber befürworten der Kanton Zürich und SVV eine Verlängerung der Frist; dies vor allem, um Ermittlungen in Missbrauchsfällen zu ermöglichen.

5.4 3. Abschnitt: Andere elektronische Nachweise

5.4.1 Art. 12 Ausstellung

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