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Vernehmlassung 2022/19: Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID) · 25 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung: E-ID-Gesetz

Schalter ausgestellt werden soll. Der SGV unterstützt die Idee, dass eine E-ID auch von Kantonen oder Gemeinden ausgestellt werden kann; allerdings muss es sich immer um eine staatliche Behörde handeln, nie um eine private Stelle.

Die Kantone Aargau, Genf, Schwyz, Zürich, KdK, asa und SI fordern eine automatische oder zumindest erleichterte Neuausstellung der E-ID bei Änderung der Personenidentifizierungsdaten beziehungsweise nach Ablauf der Gültigkeitsdauer.

Hofmeier Hublet Sprenger schlagen vor, dass Personen, die nie eine E-ID ausgestellt bekommen wollen, sich in einem entsprechenden Register eintragen lassen können, damit eine ungerechtfertigte Ausstellung einer E-ID verhindert werden.

5.3.4 Art. 5 Widerruf

Die Kantone Aargau, Genf und Graubünden sowie HDC Étude d’Avocats fordern Präzisierungen hinsichtlich des Widerrufs einer E-ID, insbesondere dass ein Entzug der betroffenen Person in Form einer anfechtbaren Verfügung mitgeteilt wird.

Zum Schutz der Inhaberinnen und Inhaber sollten gemäss der Forderung von SI Transaktionen mit einer widerrufenen E-ID ungültig sein und als nicht erfolgt gelten.

5.3.5 Art. 6 Gültigkeitsdauer

Im Gesetzesvorentwurf ist die Gültigkeitsdauer einer E-ID nicht näher bestimmt, sondern es wird dem Bundesrat überlassen, diese zu regeln. Dieser Ansatz wird von vielen Seiten bemängelt und vorgeschlagen, dass die Gültigkeitsdauer einer E-ID mit der Gültigkeitsdauer des beim Ausstellungsprozess referenzierten physischen Ausweisdokuments übereinstimmen soll (Kantone Basel-Landschaft, Thurgau, Wallis, Zürich, Bankiervereinigung, FER, Flughafen Zürich, Gewerkschaftsbund, SVV, Swiss Fintech Innovations).

5.3.6 Art. 7 Sorgfaltspflicht

Die Kantone Genf, Nidwalden und Zürich sowie DIDAS und privatim fordern, dass die Sorgfaltspflicht durch Massnahmen begleitet wird, welche die Inhaberinnen bei der Wahrnehmung ihrer Sorgfaltspflichten unterstützen.

Eine Konkretisierung der Sorgfaltspflichten, z. B. bei Verlust des E-ID-Trägers, wird von der KdK gefordert.

5.3.7 Art. 8 Anlaufstellen der Kantone

Der Kanton Zürich bejaht zwar die Wichtigkeit des Supports und dass die Kantone in diesem Bereich eine Rolle spielen sollen, bemängelt allerdings, dass der Gesetzesentwurf hierzu vage bleibt.

In einer erheblichen Anzahl der Stellungnahmen wird die Forderung aufgestellt, dass der Bund einen zentralen Help-Desk betreiben soll (Kantone Bern, Freiburg, Genf, Jura, Tessin, Thurgau, Schwyz, Waadt, Wallis, Zug sowie asa, cara, cldn, eGov Schweiz, vks).

IG eHealth und die Schweizerische Post schlagen vor, dass das Gesetz es den Kantonen offenlassen soll, ob diese öffentliche oder private Stellen bezeichnen, die im Zusammenhang mit der Ausstellung und dem Einsatz der E-ID Unterstützung anbieten.