Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 72 Seiten

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Anhang 1

Die Verbindung Calcium-L-methylfolat ist mit der natürlichen Form der Folsäure in der Muttermilch identisch. In ihrem Gutachten vom 27. November 20191 kommt die EFSA zum Schluss, dass Calcium-Lmethylfolat eine Quelle für biologisch verfügbare Folsäure darstellt und dass es im Rahmen der Anwendungen und bei den Dosen, die für die Zielgruppen, d. h. für Säuglinge (bis 12 Monate) und Kleinkinder (1 bis 3 Jahre), angeboten werden, sicher ist.

Damit die Verbindung auch in Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost verwendet werden kann, was bisher nicht vorgesehen war, wurde die Tabelle in Anhang 1 VLBE entsprechend ergänzt.

Diese Änderung ist mit der Änderung gemäss Delegierter Verordnung (EU) 2021/571 der Kommission konform2.

Anhang 8

Aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarheit hat die EU entschieden, die Definition der Pestizidrückstände in den Delegierten Verordnungen (EU) 2016/127 und (EU) 2016/128 mit der Definition aus Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Einklang zu bringen.

Da die Rückstandsdefinitionen für Wirkstoffe gemäss der Definition in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gelten sollten, hat die EU mit Blick auf künftige Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 entschieden, nur die Ausgangsverbindungen der Wirkstoffe in die Listen in den Anhängen IV und V der Delegierten Verordnungen (EU) 2016/127 und (EU) 2016/128 aufzunehmen.

Mit dieser Revision wird die VLBE an die Delegierten Verordnung (EU) 2021/1041 der Kommission angeglichen3.

Anhang 11

Leucin, Isoleucin und Valin, die die Gruppe der verzweigtkettigen Aminosäuren (Branched Chain Amino Acids, kurz BCAA) bilden, erhalten neue zulässige Höchstmengen für Erwachsene gemäss der Risikobewertung, die das BfR gestützt auf die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse durchgeführt und in seiner Stellungnahmen Nr. 052/2019 vom 20. Dezember veröffentlicht hat4.

III. Auswirkungen

Auswirkungen auf den Bund, Kantone, Gemeinden und die Volkswirtschaft

Keine.

IV. Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die vorgeschlagenen Änderungen sind mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

1 Gremium für diätetische Produkte, Ernährung und Allergien (NDA) der EFSA «Scientific Opinion on Calcium l-methylfolate as a source of folate added for nutritional purposes to infant and follow-on formula, baby food and processed cereal- based food», EFSA Journal, doi: 10.2903/j.efsa.2020,5947.

2 Delegierte Verordnung (EU) 2021/571 der Kommission vom 20. Januar 2021 zur Änderung des Anhangs von Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Liste der Stoffe, die Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, Getreidebeikost und anderer Beikost zugesetzt werden können, ABl. L 120 vom 8.4.2021, S. 1–3.

3 Delegierte Verordnung (EU) 2021/1041 der Kommission vom 16. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/127 hinsichtlich der Anforderungen an Pestizide in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung, ABl. L 225/4 vom 26.06.2021, S. 4–6

4 Nahrungsergänzungsmittel – Isolierte verzweigtkettige Aminosäuren können bei hoher Aufnahme die Gesundheit beeinträchtigen. BfR-Stellungnahme Nr. 052/2019 vom 20. Dezember 2019. Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf