Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/36: Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts · 72 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 49Fedlex · Erläuternder Bericht
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen BLV
Erläuterungen zur
Änderung der Verordnung EDI über Materia-
lien und Gegenstände, die dazu bestimmt
sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu
kommen
(Bedarfsgegenständeverordnung, SR 817.023.21)
vom ...
I. Ausgangslage
Die Revision der Bedarfsgegenständeverordnung soll das schweizerische Recht im Bereich der Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, an das Recht der Europäischen Union angleichen. Dabei werden hauptsächlich die letzten Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 10/20111 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff übernommen, die sich aus der Verordnung (EU) 2020/12452 ergeben. Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und insbesondere die Listen der zulässigen Stoffe in den Anhängen müssen regelmässig angepasst werden, um den wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen durch die Aufnahme neuer zulässiger Stoffe oder durch Anpassungen von Anwendungsbeschränkungen Rechnung zu tragen.
Zudem werden die Anforderungen an Bedarfsgegenstände aus Keramik, Glas, Email und ähnlichen Materialien an das Recht der Europäischen Union3 angeglichen.
Die Regelung der zulässigen Substanzen zur Herstellung von Druckfarben wird angepasst: Teil B des Anhangs 10, in dem bisher nicht bewertete Substanzen gelistet wurden, wird aufgehoben. Unter Einhaltung der Anforderungen für nicht gelistete Substanzen - kein Übergang auf Lebensmittel (Migration in Lebensmittel oder Lebensmittelsimulanz < 0,01 mg/kg) und keine bedenklichen toxikologischen Eigenschaften («CMR») - dürfen aber alle Substanzen für die Herstellung von Druckfarben verwendet werden. Zudem wird für Druckfarben die Ausstellung einer Konformitätserklärung sowie die zugrundeliegende Konformitätsarbeit vorgeschrieben.
Die Regelung von Trinkwasserkontaktmaterialien als Bedarfsgegenstände in dieser Verordnung folgt weitgehend dem europäisch harmonisierten Recht für Food Contact Materials. In der EU sind Trinkwasserkontaktmaterialien jedoch von den Food Contact Materials getrennt geregelt. Für Trinkwasserkontaktmaterialien gibt es derzeit keine EU-harmonisierte Regelung. Die Regelungen der Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich und Niederlande, nach denen sich in der Praxis auch andere Länder richten, sind bezüglich der Prüf- und Bewertungsgrundlagen bedeutend strenger als diejenige für Food Contact Materials. Zudem ist die Durchführung der Prüfung teurer und aufwändiger. Es ist daher unerlässlich,
1 Verordnung (EU) Nr. 10/2011 vom 14. Januar 2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ABl. L 12 vom 15.1.2011, S. 1; zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2020/1245, ABl. L 288 vom 3.9.2020, S. 1.
2 Verordnung (EU) 2020/1245 der Kommission vom 2. September 2020 zur Änderung und Berichtigung der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, ABl. L 288 vom 3.9.2020, S. 1.
3 Richtlinie des Rates vom 15. Oktober 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (84/500/EWG), ABl. L 277 vom 20.10.1984, S. 12; zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/31/EG der Kommission, ABl. L 110 vom 30.4.2005, S. 36. BLV-D-F18B3401/108