Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

und die Arbeitgeber mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Die neuen Tarife müssen programmiert werden. Die Steuerverwaltungen berechnen die Tariftabellen in der Regel jedes Jahr neu. Die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen weiterhin die Auswahl zwischen Tarifcodes treffen und dabei gewisse Informationen abklären, z.B. wer allein in einem Haushalt lebt etc. Sie müssen jedoch nicht mehr abklären, ob es sich bei den verheirateten Arbeitnehmenden um Ein- oder Zweiverdiener bzw. -innen handelt und bei Letzteren, wer das höhere Einkommen erzielt. Es ist auch zu berücksichtigen, dass für jeden neuen ordentlichen Quellensteuertarif (aktuell A, B, C und H) ein neuer Tarifcode für deutsche und in Zukunft (wohl ab 1.1.2023) ebenfalls für italienische Grenzgänger und Grenzgängerinnen geschaffen werden muss.

Durch die Einführung von zwei Steuererklärungen pro Ehepaar werden die einzelnen Steuererklärungen schlanker. Während heute beide Eheleute ihre Einkommen und Vermögen in einer gemeinsamen Steuererklärung deklarieren, teilen sich diese Informationen bei der Individualbesteuerung auf zwei separate Steuererklärungen auf. In gewissen Konstellationen ist die Aufteilung auf zwei Steuererklärungen nicht ohne weiteres möglich. So ist heute beispielsweise nicht relevant, welcher der beiden Eheleute Eigentümer einer Liegenschaft ist, weil die Besteuerung gemeinsam erfolgt. Neu sind auch Rechtsgeschäfte unter den Eheleuten wie z.B. Darlehen steuerlich relevant. Umgekehrt gibt es durch die Individualbesteuerung auch Vereinfachungen. So hat der Tod eines Ehegatten bzw. einer Ehegattin keine Auswirkungen mehr auf die Besteuerung des überlebenden Ehegatten. Heute erfolgt bei diesem eine Hochrechnung des Einkommens auf das ganze Jahr für die Satzbestimmung.

Die zwei Steuererklärungen eines Ehepaares müssen je nach Variante 1 oder 2 mehr oder weniger verknüpft und koordiniert behandelt werden. Eine solche Koordination sollte möglich sein, da bereits heute bei getrenntlebenden Eltern und bei unverheirateten Paaren mit gemeinsamen Kindern die Veranlagungen wegen der Zuweisung der kinderrelevanten Abzüge in einigen Kantonen automatisch miteinander verknüpft werden. Die fortschreitende Digitalisierung dürfte eine solche Koordination erleichtern.

Die Individualbesteuerung soll im Einklang mit dem Positionsbezug der FDK für sämtliche Steuerhoheiten umgesetzt werden. Eine unterschiedliche Regelung in Bund, Kantonen und Gemeinden käme einer massiven Entharmonisierung gleich und würde die Komplexität des Steuersystems erhöhen. Die Verankerung der Individualbesteuerung auf allen drei Ebenen bedeutet, dass die Kantone ihre Gesetzgebung anpassen müssen. Sie werden auch den Vollzug der neuen Bestimmungen, die Schulung des Personals sowie die IT-Anpassungen vorbereiten müssen. Den Kantonen soll dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Die Neuerungen bei der direkten Bundessteuer und in den kantonalen Steuergesetzen sollen zum gleichen Zeitpunkt in Kraft treten.

Die SSK geht davon aus, dass mit Einführung der Individualbesteuerung die Kontrollarbeiten einen relativ grossen Mehraufwand generieren würden. Sie befürchten, dass selbstständig erwerbende Ehepaare mittels optimaler Aufteilung der Einkünfte die Progression brechen können, um damit eine möglichst tiefe Steuerbelastung zu erreichen. Bei den selbstständig Erwerbenden mit gemeinsamem Geschäft sei eine vermehrte Verlagerung von Einzelunternehmen zu Personenunternehmen nicht auszuschliessen. Andererseits könne allenfalls damit gerechnet werden, dass im Betrieb