Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/38: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung · 120 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Individualbesteuerung

mitarbeitende Ehepartner oder Ehepartnerinnen neu Arbeitsverträge mit Sozialversicherungsabrechnungen etc. abschliessen, was Mehreinnahmen für die Sozialversicherungen zur Folge hätte.

Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die Individualbesteuerung verheirateten Personen gewisse Möglichkeiten der Steueroptimierung eröffnet, die bereits heute bei unverheirateten Paaren bestehen. Rechtliche Dispositionen (z.B. Übertragung von Vermögenswerten, Gewährung von Darlehen) sind aber in einer liberalen Rechtsordnung grundsätzlich hinzunehmen. Die Grenze besteht im Rechtsmissbrauch (Steuerumgehung). So sind beispielsweise simulierte Darlehen steuerlich unbeachtlich, ebenso können übersetzte Löhne korrigiert werden. Hierzu gibt es eine ausreichende Praxis und Rechtsprechung. Ungewiss ist, wieweit die Steuerbehörden solche Fälle mit überschaubarem Aufwand tatsächlich entdecken und aufgreifen können. Darüber hinaus gehende gesetzliche Regelungen zur Einschränkung von Steueroptimierungen sind aus der Sicht des Bundesrates jedoch nicht zielführend.

3.4 Alternative Ausgestaltungen der Vorlage

Die Ergebnisse von quantitativen Analysen der Auswirkungen von alternativen Ausgestaltungen der Vorlage sind auf der Webseite der ESTV unter Steuerpolitische Themen, Ehepaar- und Familienbesteuerung (admin.ch) abrufbar. Gemäss Forderungen der beiden WAK werden die Auswirkungen der Reform bei Mindereinnahmen von 500 Mio., 750 Mio. und 1,5 Mrd. Franken bei der direkten Bundessteuer dargestellt. Aufgrund der finanziellen Perspektiven des Bundes hat der Bundesrat entschieden, zusätzlich die Auswirkungen einer aufkommensneutralen Ausgestaltung darzustellen. Ausgehend von der in diesem Bericht dargestellten Vorlage wird zur Erreichung der jeweiligen finanziellen Auswirkungen der Tarif gestreckt bzw. gestaucht (zur Methode vgl. Ziff. 3.1.11).

Im Weiteren sind die Ergebnisse der quantitativen Analyse einer Individualbesteuerung mit einem einheitlichen Grenzsteuersatz (Flat Rate Tax) bei Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von 1 Mrd. Franken dargestellt. Wie bei den anderen analysierten Reformvarianten liegt bei der Flat Rate Tax die Höhe des steuerlich freigestellten Einkommens bei 14'500 Franken. Für alle Einkommen oberhalb dieses Betrags kommt der einheitliche Grenzsteuersatz von rund 3,44% zur Anwendung.

Zu der in diesem Bericht präsentierten Vorlage finden sich im Webdossier weitere Ergebnisse der quantitativen Analyse. Die geschätzten Mindereinnahmen beziehen sich jeweils auf Daten der Bundessteuerstatistik 2018 hochgerechnet auf das Jahr 2022.