Ergebnisbericht 2 (andere)
Vernehmlassung 2022/42: Fahrzeugvorschriften – Teilrevision von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts · 55 Seiten
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Aktenzeichen: ASTRA-24-18.1-61/16
2 Gegenstand der Vernehmlassung
Die vorliegende Revision beinhaltet eine grundsätzliche Harmonisierung der fahrzeugtechnischen Vorschriften der Schweiz mit dem weiterentwickelten EU-Recht. Es handelt sich hauptsächlich um Massnahmen, welche die Verkehrssicherheit verbessern sollen. Nebst den Transportmotorwagen und ihren Anhängern, die den Hauptbestandteil des Schweizer Fahrzeugparks darstellen, haben dabei insbesondere Arbeitsfahrzeuge eine grosse Bedeutung.
Im Gegensatz zu den Transportfahrzeugen bestehen für die Strassenzulassung von Arbeitsfahrzeugen kaum international harmonisierte Vorschriften. Die Einteilungskriterien für diese Fahrzeuge (Bagger, Mähdrescher, Kranwagen, mobile Hebebühnen usw.) im Schweizer Verordnungsrecht stammen aus den sechziger Jahren. Moderne Arbeitsfahrzeugkonzepte werden nicht erfasst. Dies führte regelmässig zu Unverständnis. Bei den Vorschriften für Arbeitsfahrzeuge besteht folglich ein Anpassungsbedarf.
Weiter beauftragte die vom Parlament überwiesene Motion Nantermod (18.3078 «Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen zulassen») den Bundesrat, das Verordnungsrecht zu ändern, um Personenwagen als Anhänger von Arbeitsmotorwagen zuzulassen. Auch dieses Anliegen wird im vorliegenden Revisionsvorschlag umgesetzt.
Ausserdem müssen Oldtimerfahrzeuge heute beim Umbau eines Antriebsaggregats, das nicht aus der Epoche stammt, die allerneusten Vorschriften erfüllen. Dies ist wirtschaftlich nicht mit verhältnismässigem Aufwand machbar und führt dazu, dass immer wieder alte Motoren aus der Epoche mit schlechten Abgasemissionen eingebaut werden. Der Revisionsvorschlag soll auch in diesem Bereich zur Aktualisierung des bestehenden Schweizer Rechts beitragen.
Die Vernehmlassungsvorlage trägt zudem einem Antrag der kantonalen Strassenverkehrsämter Rechnung, den Vollzug bei der Nachprüfung von Zubehörfelgen zu vereinfachen.
Die genannten Neuregelungen betreffen die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41), in der Folge aber auch die Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV; SR 741.11), die Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976 (VZV; SR 741.51) und die Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (VVV; SR 741.31).
6/55 ASTRA-D-C4B33401/731