Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/48: Standesinitiativen. ZG. Politisches Mandat auch bei Mutterschaft. Änderung der Bundesgesetzgebung. BL. Teilnahme an Parlamentssitzungen während des Mutterschaftsurlaubs. LU. Politikerinnen im Mutterschaftsurlaub. BS Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs · 20 Seiten

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die Möglichkeit geboten werden soll, selbst darüber zu befinden, ob sie sich in einer Kommission stellvertreten lassen oder ihren Mutterschaftsurlaub punktuell unterbrechen möchten.

Die GLP-F möchten den Mutterschaftsurlaub flexibler gestalten und schlagen vor, dass in die Variante der Mehrheit die Möglichkeit aufgenommen wird, den Mutterschaftsurlaub in den ersten acht Wochen sistieren und danach analog Vaterschaftsurlaub flexibel beziehen zu können. In den ersten acht Wochen würde die «Entschädigung Mutterschutz», in der restlichen Zeit die «Entschädigung Mutterschaftsurlaub» ausgerichtet.

Die SVP lehnt die Vorlage ab. Sollte die Vorlage weiterverfolgt werden, spricht sich die SVP für den Minderheitsantrag aus, da diese Lösung die Ausnahmeregelung auf Parlamentarierinnen beschränkt, die sich nicht vertreten lassen können. Die SVP erachtet es als nicht gerechtfertigt, eine Ausnahmeregelung für gewählte Parlamentarierinnen vorzusehen, die sich vertreten lassen könnten. Nach Ansicht der SVP hätte der Minderheitsantrag zudem den Vorteil, dass er auch für Kommissionssitzungen, deren Arbeit für den Ablauf des politischen Prozesses ebenso wichtig ist, wie die Arbeit in den Plenarsitzungen, gelten würde.

5.3 Dachverbände der Wirtschaft

Von den zwei Verbänden der Wirtschaft (GastroSuisse, SGB), welche die Vorlage gutheissen, äussert GastroSuisse sich nicht dazu, welche Variante er bevorzugt. Der SGB betont, dass eine praktikable Lösung gewählt werden sollte und diese nicht dazu führen darf, dass bei knappen Mehrheitsverhältnissen Druck auf die Mütter ausgeübt wird, ihre Parlamentstätigkeit während des Mutterschaftsurlaubs auszuüben. Der SGB würde grundsätzlich die Einführung eines Stellvertretungssystems auf Bundesebene bevorzugen. Aus diesem Grund spricht er sich für die Variante der Minderheit aus, die einer Stellvertretungslösung den Vorzug gibt.

Für den SAV, der die Vorlage ablehnt, müsste der Mehrheit gefolgt werden, sollte die Gesetzesänderung dennoch angenommen werden.

Travail.Suisse, welcher die Vorlage ablehnt, bevorzugt die Minderheit, sofern die Vorlage verabschiedet wird. Travail.Suisse betont, dass die Gesundheit der Parlamentarierin geschützt werden muss, weshalb die Regelung für die ersten acht Wochen nach der Geburt nicht gelten dürfte.

5.4 Organisationen, Durchführungsstellen und weitere Interessierte

Die Organisationen und die weiteren Interessierten sind mit den vorgeschlagenen Lösungen nicht einverstanden und haben Ergänzungsvorschläge.

Alliance F und die SKG unterstützen den Vorschlag der Mehrheit, halten aber ausdrücklich fest, dass bei dieser Variante die Teilnahme an Kommissionssitzungen ergänzt werden sollte. Nach Ansicht von alliance F sollten Politikerinnen während des Mutterschaftsurlaubs auch an Kommissionssitzungen teilnehmen dürfen, weil es in gewissen Fällen wichtig ist, dass die Politikerin selber teilnehmen kann, auch wenn in vielen Kommissionen eine Stellvertretung möglich ist. Nach alliance F ist es ausserdem entmündigend, wenn sich die Politikerin für die Sitzung vertreten lassen muss. Gemäss der SKG wird das Ziel der Vorlage, namentlich die Förderung der Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft nicht vollends erreicht, wenn die Regelung nicht auch für Kommissionssitzungen gilt, weil ohne Einbezug der Kommissionssitzungen den Parlamentarierinnen die Möglichkeit verwehrt wird, selber an den entsprechenden Sitzungen teilnehmen zu können.

alliance F hält den Vorschlag der Minderheiten für bevormundend, weil eine Fortführung des Mutterschaftsurlaubs nur möglich ist, wenn das entsprechende Parlament keine Stellvertretung erlaubt. Die SKG lehnt die Minderheit ab, weil diese zusätzlichen Aufwand für die betroffenen Mütter generiert und komplizierter in der Umsetzung sein dürfte.

Die EFS, die grundsätzlich gegen die Einführung einer Ausnahmeregelung sind, sprechen sich für den Fall, dass eine solche trotzdem verabschiedet wird, für die Minderheit aus, weil sie