Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/48: Standesinitiativen. ZG. Politisches Mandat auch bei Mutterschaft. Änderung der Bundesgesetzgebung. BL. Teilnahme an Parlamentssitzungen während des Mutterschaftsurlaubs. LU. Politikerinnen im Mutterschaftsurlaub. BS Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs · 20 Seiten
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Volksvertreterinnen ihr politisches Mandat gleichberechtigt wie Männer erfüllen können müssen. Der Gemeinderat Stadt Zürich erachtet die vorgeschlagenen Varianten aber als ungenügend und lehnt die Vorlage deshalb ab. Nach Ansicht des Gemeinderates Stadt Zürich sollte die Ausnahmeregelung für jegliche Ratsarbeit, also nicht nur für Rats- und Kommissionssitzungen gelten.
Die KKAK hält fest, dass sie sich nicht zu den politischen Aspekten der Vorlage äussert. In Bezug auf die Durchführung ist die KKAK der Ansicht, dass der Mehrheitsantrags angesichts der wenigen Fälle ohne Verwaltungsaufwand umsetzbar ist.
5. Vernehmlassungsergebnisse im Einzelnen
5.1 Kantone
14 Kantone (AI, BE, BL, BS, FR, GL, JU, LU, SG, SH, TI, UR, VS, ZG) sprechen sich für die Variante der Kommissionsmehrheit aus und wollen eine Ausnahmeregelung nur für die Teilnahme an Ratssitzungen einführen.
Gemäss AG wird mit dem Wortlaut im Vorentwurf eine national einheitliche und praktikable Regelung unabhängig vom Vorliegen einer Vertretungsregelung sichergestellt. LU teilt mit, dass die Forderung seiner Standesinitiative nach Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft mit der Variante der Mehrheit umgesetzt wird. JU schliesst sich aus Gründen der Verhältnismässigkeit dem Vorentwurf der Mehrheit an. Auch SH betont, dass die für eine kleine Gruppe von Müttern vorgesehene Ausnahmebestimmung administrativ einfach und unkompliziert gestaltet sein soll und die Lösung der Kommissionsmehrheit diese Anforderungen erfüllt.
Gegen den Minderheitsvorschlag spricht nach Ansicht von BE, BL, LU und ZG, dass dieser komplizierter in der Umsetzung ist, während er nach Ansicht von BE aber das gleiche Ziel anstrebt, wie der Mehrheitsantrag. LU, als einer der Initianten der Standesinitiativen, hebt hervor, dass die Variante der Minderheit den Kern des Anliegens nicht trifft, dass nämlich die Parlamentarierinnen selbst teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wollen. Auch BL, als weiterer Initiant der Standesinitiativen, betont, dass es der Parlamentarierin überlassen sein soll, ob sie sich für die Dauer des Mutterschaftsurlaubs vertreten lassen oder an den Sitzungen teilnehmen will. ZG weist aber darauf hin, dass die Variante der Minderheit konsequenter wäre, weil sie nicht nach Arbeit im Plenum oder einer Kommission unterscheidet, sondern sich daran orientiert, ob eine Stellvertretung möglich ist oder nicht. TI weist darauf hin, dass die Ausgleichskassen die Bestätigung bezüglich Stellvertretung prüfen müssen.
JU weist darauf hin, dass sich die Regelungen in den Kantonen in Bezug auf die Möglichkeit der Stellvertretung in den Parlamenten unterscheiden; im JU sei eine Stellvertretung sowohl für Sitzungen des Plenums als auch für Kommissionen vorgesehen. Daher werde das Ziel des Vorentwurfs, nur Sitzungen zu berücksichtigen, bei denen keine Stellvertretung erlaubt ist, im Kanton JU nicht vollständig erreicht. Der Minderheitsantrag eigne sich somit besser, das angestrebte Ziel zu erreichen. Trotzdem spricht sich JU wegen den Umsetzungsschwierigkeiten und den wenigen Fällen gegen den Minderheitsantrag aus.
Nach Ansicht von SZ führt eine Zustimmung zum Minderheitsantrag dazu, dass sich Parlamentarierinnen nicht im Rahmen von Kommissionssitzungen auf die Ratsgeschäfte vorbereiten, sondern nur an Ratssitzungen teilnehmen und abstimmen dürfen. Nach Meinung von SZ widerspricht das einer seriösen Ratsarbeit und hat offenbar zum Ziel, bei knappen Abstimmungen zu obsiegen, was SZ als verstecktes Hauptargument der Vorlage wertet.
Drei Kantone (GE, NW und AG) möchten, dass der Mehrheitsvorschlag ergänzt wird. GE spricht sich für die Regelung gemäss Vorentwurf aus, da diese von den betroffenen Müttern keine Bestätigung für die Ausgleichskasse verlangt, dass für die Parlamentssitzung, an der sie teilgenommen haben, keine Stellvertretung vorgesehen ist. Jedoch schlägt GE ebenso wie AG und NW vor, auch die Teilnahme an Kommissionssitzungen zu erfassen und nicht nur jene an Ratssitzungen.