Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/48: Standesinitiativen. ZG. Politisches Mandat auch bei Mutterschaft. Änderung der Bundesgesetzgebung. BL. Teilnahme an Parlamentssitzungen während des Mutterschaftsurlaubs. LU. Politikerinnen im Mutterschaftsurlaub. BS Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs · 20 Seiten
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Fünf Kantone (NE, OW, SO, VD, ZH) sprechen sich für den Vorschlag der Kommissionsminderheit aus.
NE, sieht in der Mehrheitsvariante, im Gegensatz zur Minderheitsvariante, keine klare Linie in Bezug auf die Stellvertretung: Offenbar solle die Bestimmung für alle Parlamente gelten, unabhängig davon, ob sie über ein Stellvertretungssystem für gewählte Personen verfügten oder nicht.
SO spricht sich zwar für die Minderheitsvariante aus, betont aber gleichzeitig, dass ihm die Vorlage zu wenig weit geht, weil die gesamte parlamentarische Tätigkeit von der Ausnahmeregelung erfasst werden sollte. Gemäss SO würden bei der Variante der Mehrheit kantonal unterschiedliche Teilnahmemöglichkeiten am Parlamentsbetrieb entstehen, weil es unter den Kantonen gewichtige Unterschiede in der Ausgestaltung der Kompetenzen der Kommissionen und dem Verhältnis von Kommissions- und Plenartätigkeit gibt, weshalb weiterhin eine Ungleichbehandlung in den Kantonen bestehen würde. Nach Ansicht von SO wären sich Mandatsträgerinnen ausserdem der unterschiedlichen Folgen bei der Teilnahme an Plenar- und Kommissionssitzungen in Bezug auf den Verlust der Mutterschaftsentschädigung möglicherweise nicht bewusst. VD erachtet die Teilnahme an Kommissionssitzungen aufgrund der Kompetenzen der Kommissionen und des Gewichts jeder einzelnen Stimme als wichtig. VD sieht keinen unverhältnismässigen Mehraufwand für die Ausgleichskassen, wenn sie anhand einer von der Mutter vorgelegten Bestätigung überprüfen müssen, ob eine Stellvertretungsregelung fehlt, insbesondere angesichts der wenigen Fälle pro Jahr.
ZH betont, dass in den Kommissionen die inhaltlichen Verhandlungen geführt und der grösste Einfluss auf die Ausgestaltung der Ratsbeschlüsse ausgeübt werden. Nach Ansicht von ZH ist die fehlende Stellvertretungsmöglichkeit ein entscheidendes Kriterium für die unterschiedliche Behandlung von Parlamentarierinnen und anderen politischen Mandatsträgerinnen (etwa Mitglieder der Judikative), weshalb es konsequent erscheint, dass die Regelung auf Mandatsverhältnisse beschränkt bleibt, bei denen keine Stellvertretung vorgesehen ist, so wie es die Minderheitslösung vorschlägt.
5.2 Politische Parteien und Parteigruppierungen
Von neun politischen Parteien und Parteigruppierungen, die eine Änderung befürworten, unterstützen sieben die Kommissionsmehrheit (Mitte, Mitte-F, J-Mitte, EVP, GRÜNE, FDP, SP).
Der Mitte erscheint die Variante der Minderheit aufgrund der heterogenen Systeme, insbesondere auf Kantons- und Gemeindeebene, zu kompliziert.
Für die J-Mitte und die Mitte-F stellt die Frage nach der «Stellvertretbarkeit/Aufschiebbarkeit» der Aufgabe und die im Ergebnis mögliche Erfüllung des Volksauftrags auch in Abwesenheit der betroffenen Politikerin die zentrale Entscheidungsgrundlage dar, ob die Ausnahmeregelung Anwendung finden soll oder nicht. Aus diesem Grund unterstützen die J-Mitte und die Mitte-F den Vorschlag der Mehrheit.
Nach Ansicht von der J-Mitte und den M-Frauen führt der Vorschlag der Minderheit zu einer uneinheitlichen und unübersichtlichen Regelung. Die EVP, die FDP und die SP erachten den Vorschlag der Minderheit administrativ zu aufwändig. Die SP weist zudem darauf hin, dass in Kantonen und Gemeinden zahlreiche unterschiedliche Stellvertretungsregelungen bestehen und erachtet die Einschränkung, wonach die Regelung nur für Sitzungen ohne Stellvertretungsmöglichkeiten Anwendung finden soll, als nicht zielführend, begründet das aber nicht näher. Die GLP-F halten den Vorschlag der Minderheiten für bevormundend, weil die Parlamentarierin selbst entscheiden soll, ob sie persönlich an den Ratssitzungen teilnehmen oder sich vertreten lassen will. Die EVP und die Grünen halten ausserdem fest, dass es für Kommissionssitzungen meist Stellvertreterlösungen gibt.
Die GLP und die GLP-F befürworten den Mehrheitsvorschlag, möchten diesen aber ergänzen. Die GLP regt an, dass die Variante der Mehrheit auch die parlamentarische Tätigkeit in den Kommissionen erfasst, in denen die eigentliche materielle Auseinandersetzung mit politischen Geschäften erfolgt. Die GLP erachtet es als selbstverständlich, dass Parlamentarierinnen