Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3

Darüber hinaus ist der Zugang für die Kundschaft zu den Angeboten im Netzwerkverkehr zu vereinfachen, indem die Möglichkeiten der digitalen Angebotserstellung und des Verkaufs via Website mit direkter Buchungsmöglichkeit auf Basis einer intelligenten Buchungsplattform geschaffen oder verbessert werden.

Kunden sowie mögliche Leistungserbringer sind in die Weiterentwicklung einzubeziehen

Grundlage für die Weiterentwicklungen des EWLV als Netzwerkangebot ist eine Abstimmung der groben Stossrichtungen innerhalb der Branchenakteure. Bevor massgebliche Investitionen vorgenommen werden, sind als Basis für ein «Modernisierungsprogramm», welches der Bund unterstützen soll, durch die Branche «Leitlinien» für die Weiterentwicklung des heutigen EWLV in ein modernes Netzwerkangebot zu erarbeiten, mit denen die Eckpunkte für das zukünftige Angebot im Netzwerk und auch zu den Produktionsformen festgelegt werden. Die Leitlinien sollten die Branchenhaltung zu folgenden Bereichen präzisieren:

 Verfügbarkeit von Angeboten des Netzwerks: vor allem in geographischer Form, so dass Entwicklungsschwerpunkte identifiziert werden können; darüber hinaus wären auch Aussagen zur Bedienqualität (z.B. Bedienungshäufigkeit) wünschenswert.

 Grundlegende Prinzipien zu den Produktionsformen im Netzwerk: vor allem Konkretisierung zur angestrebten Flexibilisierung und Automation (über die DAK hinaus).

Neben neuen und angepassten Angeboten sind auch eine Abkehr der herkömmlichen Formen des Sammelns und Bündelns über Rangier- und Formationsbahnhöfe und eine Durchmischung der Produktion mit Kuppeln/Entkuppeln der Fahrzeuge und Wechsel von Behältern oder Wagenoberbauten denkbar. Produktionstechnisch und unter dem Aspekt der Integration in Logistik- und Transportketten hat die Nahzustellung nicht in jedem Fall auf der Schiene und mit Bahnwagen zu erfolgen. Bedienpunkte werden zu Anschlusspunkten, von denen die Bedienung je nach Mengen und Verladestruktur auf Schiene, Strasse oder einem Mix aus beidem erfolgt.

Wichtig ist, dass durch die Einigung der Branchenakteure über zentrale Eckpunkte und deren formale Festlegung sowohl für den Netzwerkanbieter als auch für die Kundschaft eine genügend verbindliche Planungsgrundlage für Angebot und Produktionsweise in diesem Netzwerk besteht. Aus Kunden- oder Verladersicht soll vor allem weiterhin die Möglichkeit aufrechterhalten werden, ein Angebot aus einer Hand zu beziehen, über welches verschiedenste Relation in der Schweiz und mit dem Ausland bedient werden.

4.2.3.2 Vorgeschlagene Massnahme: Einführung einer befristeten Leistungsvereinbarung mit dem Netzwerkanbieter zur Modernisierung des EWLV als Netzwerkangebot

Die Weiterentwicklung des EWLV als Netzwerkangebot soll mit dem Bund abgestimmt und durch den Bund in geeigneter Weise finanziell unterstützt werden.

Die volkswirtschaftlichen Vorteile eines Netzwerkangebots rechtfertigen ein Modernisierungs-

programm zu dessen Weiterentwicklung und Abgeltungen zur Überbrückung

Eine Ausdehnung des güterverkehrspolitischen Engagements des Bundes erfordert eine besondere Fundierung, die auf den folgenden Punkten gründet:

Nutzen als Netzwerkeffekt: Mit einer Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Netzwerkange-

bots kann der heutige Nutzen erhalten und ausgebaut werden. Das Netzwerkangebot ist unmittelbar mit einem positiven Netzwerkeffekt verbunden: Durch jeden neuen Kunden im Netzwerk erhöht sich der Gesamtnutzen, während die Kosten nicht proportional steigen. Jeder zusätzliche Anschluss an das Netzwerk erhöht die Anzahl möglicher Verbindungen und damit die Anzahl der potenziell erreichbaren Anschlüsse und Verladestellen.

Die einzelnen Kunden des Netzwerks berücksichtigen den positiven Netzwerkeffekt in ihren Nachfrageentscheidungen und Anbieterwahl nicht, da sie nicht den Nutzen des Netzwerks für alle anderen Kunden berücksichtigen. Das Engagement des Bundes für die adäquate Aufrechterhaltung des Netzwerks kann dieses Defizit ausgleichen.

50/97 BAV-D-CC8A3401/803