Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3

Effizienzsteigerung: Die Finanzierung von Investitionen in das Netzwerkangebot erlaubt – wie in

Ziffer 4.2.2.1 beschrieben– eine effizientere Produktion, eine bessere Steuerung und eine bessere Ausgestaltung der Angebote des Netzwerks. In der heutigen Marktsituation kann SBB Cargo als Netzwerkanbieter im EWLV eine Modernisierung und Weiterentwicklung im Schienengüterverkehr nicht mit eigenen Mitteln leisten. Massgebliche Schritte zur Aufrechterhaltung und Modernisierung des Angebots sind so nur mit einer Unterstützung durch den Bund realisierbar.

Volkswirtschaftlicher Nutzen: Die Aufrechterhaltung des Netzwerkangebots ist mit der Aufrechter-

haltung der in Ziffer 1.3.2 beschriebenen volkswirtschaftlichen Vorteile des Schienengüterverkehrs, insbesondere des EWLV, verbunden. Zuvorderst stehen hier die umwelt- und klimapolitische Bedeutung.

Die Weiterentwicklung des EWLV als Netzwerkangebots wird durch eine Leistungsvereinba-

rung mit den Anbieterinnen gesteuert

In einer verbindlichen, mehrjährigen «Leistungsvereinbarung» zwischen Bund und dem Anbieter des Netzwerks – also SBB Cargo, einer Tochter von SBB Cargo oder alternativen Betreiberinnen – werden die wesentlichen Elemente festgehalten werden.

Die Vereinbarung enthält die Beiträge für benannte Investitionen, entweder in Form einer Vollfinanzierung durch den Bund oder als Mitfinanzierung unter Eigenmittel-Beteiligung der Anbieterin. Sie enthält zudem den Abgeltungsbedarf zur Umsetzung des Angebots. Sie umfasst neben den vereinbarten Investitionen und Abgeltungen die Verpflichtung, das Angebot im EWLV für einen bestimmten Zeitraum fortzuführen sowie gewisse vorab definierte Festlegungen zu Angebot und Bedienstruktur sowie die Festlegung von Spielräumen für die Preisentwicklung. Zudem müssen Vorgaben für eine Organisationsform entwickelt werden, welche die subventions- und obligationenrechtlichen Anforderungen erfüllt, insbesondere wenn das Unternehmen zugleich wettbewerbliche Leistungen erbringen möchte

Die Leistungsvereinbarung mit der Netzwerkanbieterin setzt sich aus Elementen zu Angebot, In-

vestitionen und zur finanziellen Beteiligung des Bundes zusammen

Als Elemente der Leistungsvereinbarung sind folgende Punkte zentral:

Angebote im Netzwerkverkehr: Die Leistungsvereinbarung legt – entsprechend der von den Bran-

chenakteuren gemeinsam festgelegten Leitlinien – das vorgesehene Angebot fest. Dies umfasst Bedienpunkte, Schwerpunkte für die Erschliessung neuer Angebote (geografisch, Marktsegmente) und qualitativ umschrieben die Bedienqualität (z.B. Häufigkeit der Bedienung).

Das Angebot kann z.B. aufgrund veränderter wirtschaftlicher Eckdaten, Kundenwünschen oder technischer Entwicklungen während der Laufzeit der Leistungsvereinbarung angepasst werden.

Die Anpassung folgt einem strukturierten Prozess, der mit der Leistungsvereinbarung zu definieren ist.

Preisentwicklung für die Netzwerkangebote: Die Leistungsvereinbarung macht Vorgaben zur Ent-

wicklung der Preise für die verschiedenen Netzwerkangebote. Die Angebote sind als «Warenkorb» zu verstehen, für den die Preisentwicklung definiert wird. Der Index soll sich in erster Linie an der allgemeinen Preisentwicklung und jener im Transportmarkt (insbesondere Strassengüterverkehr) orientieren.

Bezogen auf die einzelnen Kundinnen und Kunden sind unterschiedliche Preisentwicklungen möglich. Ebenso können begrenzende «Leitplanken» bei der Preisentwicklung definiert werden. Diese gelten auch nach unten, um Dumpingangebote zulasten bestehender Schienengüterverkehrsangebote von Konkurrenten verhindern zu können. Auch für die Preisentwicklung sind während der Laufzeit der Leistungsvereinbarung Anpassungen bei unerwarteten Entwicklungen gemäss einem strukturierten Prozess möglich.

Vereinbarung eines Investitionsprogramms zur Weiterentwicklung des Netzwerkangebots und der

hierfür eingesetzten Investitionsbeiträge des Bundes: Die Investitionen werden in der Leistungsvereinbarung festgelegt und der Beitrag des Bundes definiert. Der Fokus liegt auf Investitionen, die Produktivitätsverbesserungen im Betrieb und eine effektivere Kapazitätsbewirtschaftung ermöglichen. Auch hier ist eine Orientierung an den durch die Branchenakteure erarbeiteten Leitlinien für Art und Umfang des Netzwerkangebots geboten. 51/97

BAV-D-CC8A3401/803