Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3

Mit dieser Vernehmlassungsvorlage wird vorgeschlagen, dass es in der Verantwortung der Netzwerkanbieterin ist, für die nötigen organisatorischen Vorkehrungen zu sorgen, um Querfinanzierung aus dem Netzwerk in dem Wettbewerb unterstehende Unternehmensbereiche und andere Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Interne Leistungserbringer haben für Leistungen dieselben Preise und Konditionen zu verrechnen, als wenn diese am Markt beschafft würden. Die Beweislast hierfür liegt bei der Netzwerkanbieterin und muss einer vertieften Überprüfung Stand halten.

Verhältnis der Leistungsvereinbarung zur Beteiligung des Bundes an den Bestellungen der Kan-

tone

Bestellt ein Kanton heute ein Angebot des Gütertransports auf der Schiene, so kann der Bund gemäss Art. 9 Abs. 1 GüTG sich an der Bestellung beteiligen. Diese Bestimmung ist aktuell bis 2027 befristet. Die Möglichkeit, dass Kantone Verkehre bestellen können, die nicht Gegenstand des Netzwerkangebots sind, soll in dieser Variante weiterhin bestehen bleiben. Entsprechend wird vorgeschlagen, die Befristung bis 2027 aufzuheben.

Die bisher vom Bund mitbestellten Angebote im Schmalspurgüterverkehr sind nicht durch Charakteristika eines Netzwerkverkehrs gekennzeichnet, sondern sind in der Regel Ganzzugsverkehre. Insofern sind diese Verkehre von den Regelungen zum Netzwerkangebot nicht betroffen. Die heutige Praxis der Kantone bei der Bestellung von Güterverkehrsangeboten soll fortgeführt werden.

Umfasst das zukünftige Netzwerkangebot auch die Bedienung von Punkten auf dem Schmalspurnetz, können auch diese Leistungen bzw. Angebote im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der Netzwerkanbieterin vereinbart werden.

Es ist ein Augenmerk darauf zu werfen, dass es zu keiner Doppelförderung kommt. Ebenso müssen die von den Kantonen zusammen mit dem Bund bestellten Angebote in den kantonalen Güterverkehrskonzepten klar beschrieben und ausgewiesen sein (vgl. Ziffer 4.2.6).

4.2.4 Angepasste unternehmerische Ausrichtung von SBB Cargo

Aus Sicht des Bundesrates ist es wichtig, dass die Aktionäre der SBB Cargo AG mit Blick auf die Stossrichtungen dieser Vernehmlassungsvorlage prüfen, ob und inwiefern diese mit der derzeitigen unternehmerischen Organisation der Gesellschaft vereinbar sind und ob die Gesellschaft dafür ausreichend kapitalisiert ist. Der Bundesrat hat das UVEK daher beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD (EFV) sicherzustellen, dass die Verwaltungsräte der SBB AG und der SBB Cargo AG Optionen der organisatorischen Weiterentwicklung (z.B. Holdingstruktur) sowie eine Rekapitalisierung der SBB Cargo AG prüfen. Hierfür haben die SBB und SBB Cargo den Eignerstellen entsprechende Überlegungen unterbreitet. Diese werden nun parallel zu dieser Vernehmlassung weiter vertieft.

4.2.5 Förderung multimodaler Transportketten und der verstärkten Nutzung der Angebote im Schienengüterverkehr

Es wird ergänzend ein Massnahmenpaket vorgeschlagen, dass auf Kunden- und Verladerseite den Zugang zum Schienengüterverkehr verbessern und den Aufbau multimodaler Transportketten begünstigen soll. Es werden verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, die zum einen die Entwicklung von Anlagen an der Schnittstelle der Schiene zu den komplementären Logistik- und Transportprozessen verbessern und zum anderen die Attraktivität der Nutzung von Leistungen des Schienengüterverkehrs für den Verlader erhöhen.

4.2.5.1 Ziel der Massnahmen: Stärkung multimodaler Transportketten und einfacher Zugang zu den Leistungen des Schienengüterverkehrs

Multimodale Umschlagsplattformen und Freiverlade in den Agglomerationen zum Aufbau mul-

timodaler Transportketten etablieren

Aus Sicht des Bundesrats besteht ein besonderes Entwicklungspotenzial in der Erschliessung der Agglomerationen für Güterverkehrsangebote. Infolge des Rückzugs der Industrie aus den städtischen Gebieten wurden in der Vergangenheit die Anschlüsse für den Schienengüterverkehr vielfach aufgehoben oder fielen Projekten der Stadtentwicklung zum Opfer. Mit der zunehmenden Bedeutung der Citylogistik besteht kurz- bis mittelfristig Potenzial für deren Neuerschliessung durch Bahnangebote sowie

55/97 BAV-D-CC8A3401/803