Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 57Fedlex · Erläuternder Bericht
Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
Finanzielle Anreize für möglichst hohe Transportmengen auf der Schiene oder in intermodalen Angeboten
Mittels finanziellen Anreizen an Verlader und Speditionen können verstärkte Impulse für die Aufrechterhaltung und die zusätzliche Nutzung des Schienengüterverkehrs gesetzt werden. Mit diesen Anreizen wird mittels Erhöhung der Zahlungsbereitschaft der Kunden auf eine indirekte Einflussnahme der Preissetzung bzw. -gestaltung gesetzt. Es sollen möglichst einfache und pauschale finanzielle Anreizformen implementiert werden. Dabei soll irrelevant sein, welche konkreten Produktionsformen
(EWLV, Ganz- und Linienzüge, Transporte in herkömmlichen Wagen oder UKV) für die von den Verladern oder Speditionen nachgefragten Angeboten zur Anwendung kommen. Wichtig ist auch eine administrativ einfache und unkomplizierte Umsetzung dieser Anreizinstrumente.
Mehr Transparenz und Flexibilität im Umgang mit eisenbahnrechtlichen Bestimmungen für pri-
vate Güterverkehrsanlagen
Verladern und Betreibern von Güterverkehrsanlagen soll der Umgang mit den verschiedenen Förderinstrumenten, aber auch weiteren Bestimmungen für die Anlagen möglichst einfach gemacht werden.
Daher werden neue Foren zur Regelung der Beziehungen zwischen Bund und Verladern und Anlagenbetreibern vorgesehen. Dies soll für Verlader und Anlagenbetreiber mehr Transparenz und Flexibilität ermöglichen.
Vereinfachung des Zugangs zu Daten für Kunden und Vereinfachung des Aufbaus von Ver-
triebsplattformen
Parallel zur Erleichterung multimodaler Transportketten durch die Weiterentwicklung von Anlagen und finanzielle Anreize ist auch die Vereinfachung des Zugangs zu den Daten und Informationen sicherzustellen, die notwendig sind, um solche Angebote aufzubauen und zu vermarkten. Massnahmen seitens des Bundes sind Gegenstand der Vorlage «Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG)», deren Vernehmlassung im Mai 2022 endete.63 Im Rahmen der Vorlage MODIG wird geprüft, welche Rechtsanpassungen auch für den Bereich des Güterverkehrs erforderlich sind, um den Zugang zu den Angeboten auf den verschiedenen Verkehrsträgern und die Verknüpfung zwischen den Angeboten zu vereinfachen. Im Rahmen dieser Vorlage sind daher keine ergänzenden Massnahmen vorgesehen.
4.2.5.2 Vorgeschlagene Massnahmen: Ausweitung und Vereinfachung der Finanzierung von Umschlags- und Verladeanlagen und Einführung eines Verladebonus Definition von Umschlagsplattformen, Abgrenzung zu anderen Anlagenkategorien
Multimodale Umschlagsplattformen ermöglichen den Umschlag von Gütern zwischen den Verkehrsträgern und die Aufteilung von gebündelten, grossen Losgrössen in kleinere Losgrössen für Feinverteilung/Ver- und Entsorgung (und umgekehrt). Idealerweise können an den Umschlagsplattformen auch zusätzliche Logistikfunktionen (v.a. Lagerung und Kommissionierung) angeboten werden. Das «Neue» an Umschlagsplattformen gegenüber bestehenden Anlagenkategorien des Schienengütertransports kann folgendermassen identifiziert werden:
Freiverladeanlagen des Bahninfrastrukturbetreibers sind heute – auch durch die Definition in Art.
62 Abs. 1 Bst. f EBG – dadurch gekennzeichnet, dass auf den Verladegleisen und Verladeplätzen selbstständig und unabhängig Güter umgeschlagen werden können. Für die Entwicklung von Umschlagsplattformen ist hingegen die Möglichkeit einer zentralen Organisation und Steuerung der Anlage eine wichtige Voraussetzung, damit parallel verschiedene Aktivitäten auf einer Anlage in geregelten Abläufen erfolgen können.
Anschlussgleise: Bereits heute bestehen Anlagen, über die der Umschlag von Gütern und Waren,
vor allem Stückgüter und Teilladungen, vorgenommen wird. Die Entwicklung und der Betrieb dieser Anlagen ist heute rein privatwirtschaftlich organisiert. Diese Anlagen sind in der Regel integrierender Bestandteil eines Sammel- und Verteilnetzes von intermodal agierenden Speditionen64
doc_1-de-pdf-a.pdf
64 Z.B. CDS Cargo Domizil AG. 57/97 BAV-D-CC8A3401/803