Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten
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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3
4.2.6.1 Ziel der Massnahme: Stärkung der Anliegen des Güterverkehrs in den raumplaneri-
schen Instrumenten von Bund und Kantonen
Ziel der im Bereich der Raumplanung vorgeschlagenen Massnahmen ist die angemessene Berücksichtigung der Anliegen des Güterverkehrs. Idealerweise gelten für den Gütertransport in der Raumplanung gleich lange Spiesse wie für Anliegen des Personenverkehrs. Dies betrifft einerseits die raumplanerische Sicherung der Anlagen und andererseits die Ermittlung des Flächenbedarfs bzw. die Bezeichnung konkreter Vorranggebiete für Nutzungen für den Gütertransport. Dies impliziert die Sicherstellung einer effizienten Erreichbarkeit der Anlagen im Schienengüterverkehr und die multimodale Verknüpfung, insbesondere mit der Strasse.
Dies unter Wahrung der raumplanerischen Kompetenzen der Kantone, so dass für den Bund nur subsidiär direkter Handlungsbedarf besteht. Wesentliche Anforderungen des Schienengüterverkehrs und multimodaler Angebote sollen in geeigneter Weise in der kantonalen Richtplanung festgehalten werden. Festlegungen zum Güterverkehr in Sachplänen des Bundes sind zudem eng mit der Richtplanung abgestimmt und spiegeln sich dort wieder. Das Konzept für den Gütertransport auf der Schiene gemäss Art. 3 GüTG gibt den übergeordneten Rahmen und sorgt für eine enge Abstimmung mit den Planungen des Bundes zum Ausbau der Bahninfrastrukturen.
4.2.6.2 Vorgeschlagene Massnahme: Gleichberechtigte Berücksichtigung des Güterverkehrs in den bestehenden Instrumenten der Raumplanung des Bundes und der Kantone
Mit punktuellen Massnahmen bzw. Rechtsanpassungen im GüTG soll die gleichberechtigte Berücksichtigung des Güterverkehrs in den raumplanerischen Instrumenten des Bundes ermöglicht werden.
Konzept für den Gütertransport auf der Schiene zu einem verkehrsträgerintegrierenden Kon-
zept weiterentwickeln
Das Konzept gemäss Art. 3 GüTG stellt in seiner heutigen Form Erhalt und Entwicklung der Anlagen für den Gütertransport auf der Schiene in den Vordergrund. Das Konzept kann als Instrument weiterentwickelt werden, indem es ergänzend vermehrt auch Aussagen zum Güterverkehr auf der Strasse, auf dem Rhein und den Schweizer Seen enthält und zudem die Abstimmung mit den aus dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 2021 über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG)68 bzw. dem sich in Erarbeitung befindenden Sachplanungen zum unterirdischen Gütertransport erwachsenden Handlungs- und Abstimmungsbedarf sicherstellt.
Das Konzept ist zudem um Aussagen und Festlegungen zu Räumen und verkehrlichen Anforderungen für Umschlagsplattformen zu ergänzen. Die im Sachplan Verkehr, Teil Programm gemachten behördenverbindlichen Aussagen und Festlegungen sind zuhanden der Kantone und weiterer planender Instanzen in geeigneter Weise zu konkretisieren und operationalisieren. Dazu können die im Sachplan Verkehr, Teil Programm, vorgesehenen sog. Handlungsraumgespräche genutzt werden.69 Es sind mit dem Konzept Aussagen zu machen, wie die Umschlagsplattformen als Knoten-, Verbindungs- und Bündelungspunkte systematisch geplant und für alle Verlader zugänglich gemacht werden können. Die intelligente Verknüpfung aller Verkehrsträger mittels raumplanerisch gesicherten, zentralen Umschlagsplattformen sowie verkehrstechnisch gut erschlossener Produktions- oder Distributionsstandorten via Konzept und geeigneter Adressierung an die Richtplanung der Kantone bietet somit das Potenzial zu einer verbesserten Bündelung und Vernetzung sowohl in den Transporten über längere Distanzen als auch in der Feinzustellung sowie der Ver- und Entsorgung.
Für alle im Konzept enthaltenen Anlagenkategorien, die eine Verknüpfung der Verkehrsträger ermöglichen (Freiverlade, KV-Umschlagsanlagen, Umschlagsplattformen und Hafeninfrastrukturen für den Gütertransport auf der Schiene) sind zudem die Grundlagen für den Anschluss an das Strassennetz zu bestimmen.
68 AS 2022 373 - Bundesgesetz vom 17. Dezember 2021 über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) (admin.ch), Inkrafttreten: 01.08.2022.
69 Im Rahmen der Überarbeitung oder Aktualisierung des Sachplans Verkehr, Teil Programm führt der Bund in den Handlungsräumen gemäss Raumkonzept Schweiz regelmässig Gespräche mit den Kantonen, Städten und Gemeinden (Handlungsraumdiskussionen). Vgl. Mobilität und Raum 2050: Sachplan Verkehr, Teil Programm, Kap. 4.4. 63/97 BAV-D-CC8A3401/803