Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/69: Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für den Schweizer Gütertransport · 97 Seiten

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Aktenzeichen: BAV-330.0-8/1/1/3

Die Rheinhäfen sollen moderne und leistungsfähige Logistikanlagen bereitstellen

Aus Sicht des Bundesrats sollen die von den Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) als Anstalt öffentlichen Rechts betriebenen Rheinhäfen als moderne und leistungsfähige, an den Marktbedürfnissen orientierte Logistikanlagen weiterentwickelt werden. Dafür sind die erforderlichen Kapazitäten für einen effizienten Umschlag und die notwendige (Zwischen-)Lagerung der verschiedenen Güter bereitzustellen. Dies gilt in gleichem Masse für den Umschlag Schiff-Schiene im kombinierten und konventionellen Verkehr und die Umschlagsvorgänge zwischen Schiff und Strasse.

Hierfür ist die langfristige Verfügbarkeit der bestehenden Areale für Transport, Güterumschlag und Logistikdienstleistungen in den Häfen Basel-Kleinhüningen (mit Ausnahme der Westquaiinsel), Birsfelden und Auhafen Muttenz sicherzustellen. Dies ist in den raumplanerischen Instrumenten des Bundes und der Kantone bereits so verankert. Die Funktionalitäten der Hafenbahnhöfe der heutigen Hafenbahn Schweiz AG im Hafen Kleinhüningen sowie im Hafen Birsfelden und im Auhafen Muttenz sollen langfristig erhalten bleiben und gemäss dem Stand der Technik und den Erfordernissen des Verkehrs modernisiert werden. Dies soll gegenüber heute auch einen moderneren und kostengünstigeren Schienengütertransport und so auch eine effiziente Transportkette Rheinschiff – Schiene ermöglichen.

Die verkehrspolitische Steuerung der Weiterentwicklung der Rheinhäfen über eine Beteiligung ist nicht ausreichend

Der Bund hat diese Zielsetzungen bereits 2017 in einer gemeinsamen Absichtserklärung zur Weiterentwicklung der Schweizerischen Rheinhäfen zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt, dem Kanton Basel-Landschaft und den Schweizerischen Rheinhäfen festgehalten.70 Er hat dort die Absicht bekundet, dass die Hafenanlagen in Basel-Kleinhüningen um ein drittes Hafenbecken erweitert werden sollen, welches den Anschluss der Rheinschifffahrt an die zukünftige KV-Umschlagsanlage Gateway Basel-Nord ermöglicht, und der Bund eine Mitfinanzierung an diesem Hafenbecken entsprechend der Bestimmungen des GüTG und des GüTV vornehmen wird. Vorgesehen ist, dass der Bund auf Basis von Art. 8 Abs. 6 GüTG bedingt rückzahlbare Darlehen für den Bau des geplanten Hafenbeckens zusichert und zugleich beabsichtigt, die Miteigentümerschaft an den Infrastrukturen der SRH zu erlangen.

Der Bund hat diese Absicht auf Basis der mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes geltenden Gesetzesbestimmungen bekundet. Es ist jedoch offensichtlich, dass der Bund durch eine Minderheitsbeteiligung nicht den oben formulierten gewünschten Einfluss geltend machen kann. Mit dieser Vorlage ergibt sich nun die Möglichkeit, die verkehrspolitische Steuerung der Entwicklung der Rheinhäfen zielgerichtet zu regeln.

Notwendigkeit der Anpassung der Organisationsstruktur der Schweizerischen Rheinhäfen

Die Frage der Steuerung der Entwicklung betrifft aus verkehrspolitischer Sicht lediglich die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Hafeninfrastruktur für den Gütertransport. Die Schweizerischen Rheinhäfen nehmen heute darüber hinaus auch Aufgaben der Bewirtschaftung und Vermarktung der Hafengebiete sowie hoheitliche Aufgaben71 auf Basis verschiedener Rechtsbestimmungen wahr. Hierfür besteht aus Bundessicht kein Bedarf für eine konkrete Steuerung.

Für eine transparente Kompetenzregelung wird daher eine geeignete gesellschaftsrechtliche Trennung zwischen dem Bereich Hafeninfrastruktur (Verkehrsflächen mit Hafenanlagen) einerseits und Immobilienbewirtschaftung und hoheitliche Aufgaben andererseits, welche direkt unter dem Dach der SRH bleiben sollen, angestrebt. Vorgesehen ist die Gründung einer neuen Aktiengesellschaft im Eigentum der SRH, in welche die Hafeninfrastrukturen überführt werden. Zu den Hafeninfrastrukturen zählen insbesondere Hafenbecken, Quais/Bermen, nicht öffentliche Strassen, Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen, betrieblich genutzte Hochbauten (u.a. Revierzentrale, Bootsgaragen) und Arbeitsschiffe.

70 Vgl. Bund, beide Basel und SRH unterzeichnen Absichtserklärung zur Weiterentwicklung der Rheinhäfen (admin.ch).

71 U.a. als Schifffahrtspolizeibehörde auf Strom- und Hafengewässer, Hafenpolizeibehörde in den Hafengebieten, Zuständigkeit zur Ausstellung von Ausweisen für Rheinschiffe und deren Besatzungsmitglieder, Rheinschifffahrtsbehörde zur Registrierung von Grossschiffen, Meldestelle für Störfälle auf dem Rhein; als Patentprüfungskommission: Durchführung von Patentprüfungen; als Schiffsuntersuchungskommission: Untersuchung von Rheinschiffen; als Schiffseichamt: Eichen von Rheinschiffen. 65/97 BAV-D-CC8A3401/803