Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/75: Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung · 16 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Erstreckung der Verlustverrechnung
Übersicht
Die Ausdehnung der Verlustverrechnung auf zehn Jahre ist eine steuerliche Ent-
lastungsmassnahme für selbständig Erwerbstätige und Unternehmen in der
Rechtsform einer juristischen Person. Die Massnahme erhöht die Gleichbehand-
lung von Unternehmen in Verlustsituationen.
Ausgangslage
In der Folge der Pandemie fordert das Parlament, die Verlustverrechnung für Unternehmen von sieben auf zehn Jahre auszudehnen. Handlungsbedarf zur Anpassung der Verlustverrechnungsperiode besteht, weil nach der heute geltenden Regelung Unternehmen unter Umständen Verluste nicht mit späteren Gewinnen verrechnen können.
Unabhängig von der Grösse, der Rechtsform oder der Branche sollen gemäss der überwiesenen Motion 21.3001 «Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken» alle Unternehmen von der Massnahme profitieren können.
Inhalt der Vorlage
Mit der Ausdehnung der Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre wird dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstärkt Rechnung getragen. Die Massnahme soll die Erholung der durch die Pandemie geschädigten Unternehmen erleichtern und für Verluste ab dem Steuerjahr 2020 gelten.
Bei Unternehmen, die während der Corona-Pandemie stark gelitten haben, kann die verlängerte Verlustverrechnung unter Umständen den Wiederaufbau erleichtern. Von der Massnahme dürften auch neu gegründete Unternehmen profitieren, die eine längere Aufbauphase verzeichnen.
Die Mindereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden lassen sich mangels statistischer Daten nicht quantifizieren.