Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/75: Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung · 16 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Erstreckung der Verlustverrechnung

vorträgen nicht abgeschätzt werden. Unter anderem fehlen Angaben, wie häufig Verlustvorträge innert der bisherigen siebenjährigen Vortragsperiode nicht vollständig mit Gewinnen verrechnet werden können. Qualitativ können aufgrund anekdotischer Evidenz folgende Aussagen gemacht werden: Zu Mindereinnahmen kann es in zwei Konstellationen kommen, die aber nicht der Regelfall sein dürften. Erstens, wenn Gesellschaften, die hohe Verluste gemacht haben, nach erfolgreicher Sanierung wieder Gewinne schreiben, die Verluste aber nicht innert sieben Jahren vollständig verrechnet werden können. Zweitens, wenn Start-Up-Unternehmen erst nach einer längeren Verlustphase Gewinne schreiben. Die ESTV erwartet, dass sich die Mindereinnahmen, die durch die Ausdehnung des Verlustvortrags von sieben auf zehn Jahre entstehen könnten, in typischen Jahren in eher bescheidenem Rahmen bewegen dürften. In Ausnahmejahren könnten sie unter Umständen die Grenze von 100 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer aber auch überschreiten. Die Vernehmlassung soll auch dazu genutzt werden, um zusätzliche Informationen von den Kantonen zu erhalten. Bei den Kantonen kann es Initialkosten geben für die IT-Anpassungen.

5.2 Personelle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Die Ausdehnung der Verlustverrechnungsperiode führt zu einem gewissen administrativen Mehraufwand für die veranlagenden Kantone. Verlustvorträge sind nicht Bestandteil der Veranlagungsverfügung. Veranlagungen von Geschäftsjahren mit negativen Jahresergebnissen weisen deshalb ein steuerbares Einkommen oder einen steuerbaren Reingewinn von null aus. Die Geltendmachung von Verlusten macht in der Folge Abklärungen und Kontrollen bei den Geschäftsbüchern von neu zehn anstatt nur sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren notwendig. Der Bund ist von der Umsetzung der Massnahme in personeller Hinsicht nicht betroffen.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die heutige zeitliche Begrenzung der Verlustverrechnung auf sieben der Steuerperiode vorangegangene Geschäftsjahre führt zu einer Überbesteuerung, wenn die Beschränkung der Verlustverrechnung zum Untergang verrechenbarer Verluste führt. Mit der Vorlage sollen die Unternehmensresilienz gestärkt und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen besser berücksichtigt werden. Über einen längeren Zeitraum gesehen führt die Massnahme bei Wirtschaftsakteuren mit grösseren Verlusten oder Verlusten in mehreren Geschäftsjahren zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung. Die steuerliche Entlastung bewirkt auch, dass mehr Mittel für betriebliche Aktivitäten zur Verfügung stehen. Der damit gewährte Spielraum ist der Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Unternehmen förderlich. Gleichfalls profitieren von der Massnahme Start-ups mit längeren Aufbauphasen, wie sie beispielsweise bei Neugründungen im Bereich Life Science üblich sind.

Der Einfluss auf die Standortattraktivität ist gering, aber positiv. Dies, weil das Risiko von nicht mehr verrechenbaren Verlusten für Unternehmen in der Schweiz sinkt.

Bis zu einem gewissen Grad dient die Massnahme auch der Arbeitsplatzsicherung, indem die Verlustverrechnungsperiode an die Dauer der Bürgschaftskredite, die während der Pandemie ausgegeben wurden, angepasst wird. Unternehmen, die eine Frist von zehn Jahren zur Rückzahlung der Kredite haben, erhalten mehr Spielraum, um