Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/75: Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung · 16 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Erstreckung der Verlustverrechnung

Übersicht zu den Regeln der Verlustverrechnung in EU-Staaten9

EU-Staaten Verlustrücktrag Verlustvortrag Belgien – Unbegrenzt Bulgarien – 5 Jahre Dänemark – Unbegrenzt

bis zu 8.767.500 DKK pro Jahr voll abzugsfähig, darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 % der 8.767.500 DKK übersteigenden Einkünfte

Deutsch- 1 Jahr Unbegrenzt

land10 begrenzt auf 1 Mio. €; COVID-19 bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsfähig,

Maßnahme: für 2020 und 2021 er- darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 höht auf 10 Mio. € % der 1 Mio. € übersteigenden Einkünfte

Estland – – Finnland – 10 Jahre

für Verluste aus der gleichen Quelle

Frankreich 1 Jahr Unbegrenzt

begrenzt auf 1 Mio. €; Verlust- bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsrücktrag führt zu Steuergut- fähig, darüber hinaus Verrechnung schrift, die in den darauffolgen- nur bis zu 50 % der 1 Mio. € übersteiden 5 Jahren mit künftigen genden Einkünfte

Steuerschulden verrechnet und

deren Restbetrag im 6. Jahr er-

stattet wird; COVID-19 Maß-

nahme: unbegrenzter Verlust-

rücktrag bis zu 3 Jahre für

Verluste aus dem ersten Ge-

schäftsjahr, das zwischen dem

30.6.2020 und 30.6.2021 endet,

führt zu Steuergutschrift, die in

den darauffolgenden 5 Jahren

mit künftigen Steuerschulden

verrechnet und deren Restbe-

trag im 6. Jahr erstattet wird

Griechen- – 5 Jahre land

9 Tabelle des BMF, die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2021, zu finden unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Con-

tent/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/die-wichtigsten-steuern-im-internationalenvergleich-2021.html

10 Weitere Erleichterungen ab 2022 sind zu finden unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/02/2022-02-16-weiteresteuerliche-erleichterungen-corona-pandemie.html