Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2022/75: Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung · 16 Seiten
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Erläuternder Bericht zur Erstreckung der Verlustverrechnung
Übersicht zu den Regeln der Verlustverrechnung in EU-Staaten9
EU-Staaten Verlustrücktrag Verlustvortrag Belgien – Unbegrenzt Bulgarien – 5 Jahre Dänemark – Unbegrenzt
bis zu 8.767.500 DKK pro Jahr voll abzugsfähig, darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 % der 8.767.500 DKK übersteigenden Einkünfte
Deutsch- 1 Jahr Unbegrenzt
land10 begrenzt auf 1 Mio. €; COVID-19 bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsfähig,
Maßnahme: für 2020 und 2021 er- darüber hinaus Verrechnung nur bis zu 60 höht auf 10 Mio. € % der 1 Mio. € übersteigenden Einkünfte
Estland – – Finnland – 10 Jahre
für Verluste aus der gleichen Quelle
Frankreich 1 Jahr Unbegrenzt
begrenzt auf 1 Mio. €; Verlust- bis zu 1 Mio. € pro Jahr voll abzugsrücktrag führt zu Steuergut- fähig, darüber hinaus Verrechnung schrift, die in den darauffolgen- nur bis zu 50 % der 1 Mio. € übersteiden 5 Jahren mit künftigen genden Einkünfte
Steuerschulden verrechnet und
deren Restbetrag im 6. Jahr er-
stattet wird; COVID-19 Maß-
nahme: unbegrenzter Verlust-
rücktrag bis zu 3 Jahre für
Verluste aus dem ersten Ge-
schäftsjahr, das zwischen dem
30.6.2020 und 30.6.2021 endet,
führt zu Steuergutschrift, die in
den darauffolgenden 5 Jahren
mit künftigen Steuerschulden
verrechnet und deren Restbe-
trag im 6. Jahr erstattet wird
Griechen- – 5 Jahre land
9 Tabelle des BMF, die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2021, zu finden unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Con-
tent/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/die-wichtigsten-steuern-im-internationalenvergleich-2021.html
10 Weitere Erleichterungen ab 2022 sind zu finden unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/02/2022-02-16-weiteresteuerliche-erleichterungen-corona-pandemie.html