Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2022/75: Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung · 16 Seiten

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Erläuternder Bericht zur Erstreckung der Verlustverrechnung

wäre somit mit dem verfassungsrechtlichen Prinzip der Gleichbehandlung der Konkurrenten vereinbar (Art. 94 BV).

Im Rahmen des OECD/G20-Projekts hat das Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) der OECD mit aktuell 142 Mitgliedstaaten am 8. Oktober 2021 eine Erklärung zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmensgruppen verabschiedet.16 Mit der Säule 2 dieses Projekts soll eine Mindestbesteuerung eingeführt werden. Diese sog. GloBE-Regeln (Global Anti-Base Erosion Rules) sehen für Unternehmensgruppen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent auf der Basis einer international vereinheitlichten Bemessungsgrundlage vor. Das Parlament hat Ende 2022 die verfassungsrechtliche Grundlage für die nationale Umsetzung dieser Säule 2 beschlossen. Die vereinheitlichte Bemessungsgrundlage der OECD/G20 lässt eine unbefristete Verlustverrechnung zu. Mit der vorliegenden Ausdehnung der Verlustverrechnungsmöglichkeit wird die schweizerische Bemessungsgrundlage in Richtung OECD/G20-Bemessungsgrundlage angepasst.

5.6 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Mit der Vorlage werden weder neue Subventionsbestimmungen noch neue Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen beschlossen. Die Vorlage ist somit nicht der Ausgabenbremse (Art. 159 Abs. 3 Bst. b BV) unterstellt.

16 Abrufbar unter: www.oecd.org > Topics > Tax > Base erosion and profit shifting > Statement on a Two-Pillar Solution to Address the Tax Challenges Arising from the Digitalisation of the Economy – 8 October 2021.