Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/78: ENERGIE: Bewirtschaftungsmassnahmen Strom · 51 Seiten

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McDonald’s Suisse verlangt eine Präzisierung des Begriffs «Eis» unter Lemma 12.

Anhang 1, Eskalationsschritt 3

Die Schweizerische Post AG beantragt betreffend die Reduktion der Ladenöffnungszeiten, eine Mindestöffnungszeit zu garantieren, damit die Erfüllung der Erreichbarkeitsvorgaben gemäss Postverordnung sichergestellt werden könne. Der Begriff «Laden» solle zudem gemäss Stellungnahme von McDonald’s Suisse präzisiert werden; zu klären sei insbesondere, ob auch die Gastronomie inkl. Take-away darunterfallen.

Es wird von vereinzelten Unternehmen verlangt, dass Wärmepumpen nicht mit Elektroheizungen gleichgesetzt werden sollen, da diese effizienter seien- (vgl. Lemma 4).

Die BRUSA Elektronik AG verlangt, dass nicht das Fahren von Elektroautos verboten werden solle, sondern das Laden aus dem öffentlichen Netz. Besitzer und Besitzerinnen von PV-Anlegen sollen frei über ihre Energie verfügen können. Die CKW AG verlangt, dass diese Beschränkung zwecks Vereinfachung und Akzeptanz gänzlich gestrichen wird. Lonza fordert wiederum, dass die Fahrtbeschränkung auch für fossil betriebene Fahrzeuge gelten solle, unter anderem da damit mehr Treibstoffe für Notstromanalgen zur Verfügung gestellt werden könnten.

Anhang 2, Eskalationsschritt 1

Zum Eskalationsschritt 1 hat sich nur Lonza spezifisch geäussert. Das Unternehmen verlangt unter anderem, dass das Verbot betreffend den Betrieb mobiler Heizgeräte nur für Komfortwärme gelten solle (Lemma 1) und dass die Beschränkungen bzw. Verbote bezüglich der Beleuchtung abgeschwächt werden (Lemmata 8 und 10).

Anhang 2, Eskalationsschritt 2

Lonza und Givaudan verlangen, dass das Verbot von Eismaschinen nicht für den gewerblichen Bereich gelten solle, da die Verwendung von Eis im Forschungs- und Produktionsbereich unverzichtbar sei.

Die Systemführerschaft öV Schiene (SBB) und Strasse (PostAuto) verlangen, dass der Betrieb von Rolltreppen weiterhin möglich bleiben solle, ausser es besteht eine andere Zugangsmöglichkeit von ausreichender Kapazität. Rolltreppen seien demnach ein wichtiges, teilweise nicht ersetzbares Element des Zugangs zum öV.

Anhang 2, Eskalationsschritt 3

Zahlreiche Unternehmen aus der Telekommunikations- und IKT-branche verlangen, dass präzisiert wird, an wen sich das Verbot von Streaming-Diensten zu Unterhaltungszwecken richtet. Es solle sich ausdrücklich an den Betreiber (oder Anbieter) des Streaming-Dienstes richten, da die Fernmeldedienstanbieter nicht beurteilen könnten, ob die Daten Unterhaltungszwecken dient. Netflix wiederum verlangt den Verzicht auf eine einseitige Nennung von Streaming-Diensten und Gleichbehandlung mit anderer Videonutzung im Internet.

Die SIX Group verlangt generell, dass von einem Verbot oder anderweitigen Einschränkung des Hochfrequenzhandels abgesehen wird, da der gesamtwirtschaftliche Schaden zu gross sei. Die BKW Energie AG verlangt, dass der Hochfrequenzhandel innerhalb der Energiebranche nicht verboten werden solle, da im Kurzfristhandel auch Tradingautomaten eingesetzt würden und er damit die Versorgungssicherheit stärke.