Vorlage
Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 47 Seiten
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EnFV-Revision «%ASFF_YYYY_ID»
f. Netto-Elektrizitätsproduktion sowie extern genutzte Wärme pro Kalenderjahr vor und nach der Investition;
g. geplantes Inbetriebnahmedatum.
2.4 Anlagenbestandteile
Die Kosten der folgenden Anlagenbestandteile gelten als anrechenbare Investitionskosten:
Anlagenbestandteil Nut-
zungsdauer in Jahren Gebäudeteile, Silo, Krananlagen25
Feuerung, Brennstofftransport, Entaschung, Luftventilatoren, Luftkanäle,15
Rauchgasventilator, Ascheförderung, Strahlungszüge, Kesseltrommel, Verdampfer, Eco, Rauchgasreinigung, ORC, Holzvergaser Überhitzer10
Turbine, Generator, Hydraulikanlage, Transformator, Kühlkreislauf (Tur-25
bine, Generator), Speisewasserpumpen, Speisewasserbehälter, Luftkondensa-
tor, Rohrleitungen und Armaturen, Druckreduzierstation, Kondensatsystem,
Speisewasservorwärmung, Starkstromanschluss
Leittechnik (EMSR)15
3 Kehrichtverbrennungsanlagen
3.1 Energetische Mindestanforderung
Ein Investitionsbeitrag wird nur gewährt, wenn die neue Anlage oder die erhebliche Erweiterung eine energetische Nettoeffizienz (ENE) von mindestens 0,9 und die erhebliche Erneuerung eine ENE von mindestens 0,85 aufweist.
3.2 Inhalt des Gesuchs
Das Gesuch hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:
a. Angaben zur Anlage, insbesondere den Namen der berechtigten Person und den Standort;
b. Baubewilligung oder Nachweis der Baureife des Projekts sofern keine Baubewilligung erforderlich ist;
c. Projektbeschrieb, der aufzeigt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Ausrichtung eines Investitionsbeitrags erfüllt werden;
d. detaillierte Auflistung der Investitionskosten, aufgeteilt in anrechenbare und nicht anrechenbare Kosten;
e. installierte elektrische Leistung (kWel) vor und nach der Investition;
f. Brutto-Elektrizitäts- und Wärmeproduktion (kWh) pro Kalenderjahr vor und nach der Investition;
g. Netto-Elektrizitätsproduktion sowie extern genutzte Wärme pro Kalenderjahr vor und nach der Investition;