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Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 47 Seiten

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EnFV-Revision «%ASFF_YYYY_ID»

h. geplantes Inbetriebnahmedatum.

3.3 Anlagenbestandteile

Die Kosten der folgenden Anlagenbestandteile gelten als anrechenbare Investitionskosten:

Anlagenbestandteil Nut-

zungsdauer in Jahren Strahlungszüge, Kesseltrommel, Verdampfer, Eco, Konvektionsteil15

Überhitzer10

Turbine, Generator, Hydraulikanlage, Transformator, Kühlkreislauf (Tur-25

bine, Generator), Speisewasserpumpen (2 elektrisch, 1 Dampf), Speisewasser-

behälter, Luftkondensator, Ejektoren, Kesselablassentspanner, Rohrleitungen

und Armaturen, Druckreduzierstation, Kondensatsystem und Speisewasservorwärmung, Turbinenhauskran, Starkstromanschluss, Notstromaggregrat

Leittechnik (EMSR)15

4 Schlammverbrennungsanlagen

4.1 Anforderungen an den Schlamm und die Verbrennung

Es darf nur entwässerter Schlamm oder biogener Abfall, der mit erneuerbarer Energien getrocknet wurde, eingesetzt werden. Als Zusatzbrennstoffe dürfen nur erneuerbare Energieträger eingesetzt werden.

4.2 Für die energetischen Mindestanforderungen, Inhalt des Gesuchs und Nut-

zungsdauertabelle gelten dieselben Anforderungen wie für KVA.

5 Klärgas- und Deponiegasanlagen

5.1 Energetische Mindestanforderungen

Der Faulturm muss mit Abwärme geheizt werden.

5.2 Inhalt des Gesuchs

Das Gesuch hat mindestens folgende Angaben und Unterlagen zu enthalten:

a. Angaben zur Anlage, insbesondere den Namen der berechtigten Person und den Standort;

b. Baubewilligung oder Nachweis der Baureife des Projekts sofern keine Baubewilligung erforderlich ist;

c. Projektbeschrieb, der aufzeigt, dass sämtliche Voraussetzungen für die Ausrichtung eines Investitionsbeitrags erfüllt werden;

d. detaillierte Auflistung der Investitionskosten, aufgeteilt in anrechenbare und nicht anrechenbare Kosten;

e. installierte elektrische Leistung (kWel) vor und nach der Investition;

f. erwartete Elektrizitätsproduktion pro Kalenderjahr vor und nach der Investition;