Vorlage

Vernehmlassung 2022/8: Umsetzung der Änderung vom 1. Oktober 2021 des EnG auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der Energieverordnung, der Energieeffizienzverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung mit Inkrafttreten Anfang 2023 · 47 Seiten

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EnFV-Revision «%ASFF_YYYY_ID»

3.2 Mindestanforderungen an Ertragsgutachten

Ertragsgutachten haben mindestens folgende Informationen zu enthalten:

a. eine Dokumentation der Windmessung oder der Betriebsdaten;

b. nachvollziehbare Langzeitkorrektur der Winddaten oder der Betriebsdaten;

c. Windfeldsimulationen, falls mehr als eine Anlage vorgesehen ist oder falls die Windmessungen bzw. die Betriebsdaten nicht an den Standorten der geplanten Windenergieanlagen vorliegen;

d. Ertragsprognosen für alle geplanten Anlagenstandorte mit dem geeignetsten Windenergieanlagentyp.

4 Nutzung der Windmessdaten

4.1 Der Betreiber stellt dem BFE jeweils mit der Gesuchseinreichung die Wind-

messdaten nach den technischen Vorgaben des BFE unentgeltlich zur Verfügung.

4.2 Das BFE darf diese Messdaten für Grundlagenarbeiten verwenden und sie in

anonymisierter Form veröffentlichen.