Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/22: Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» · 20 Seiten

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solle der Generierung von Einnahmen dienen und kein Lenkungsinstrument für Förderpolitik sein.

• Die Säule 3a sei – anders als die 2. Säule – nicht Teil der (obligatorischen) Sozialversicherung. Vielmehr handle es sich um eine freiwillige individuelle Vorsorge, finanziert durch periodische Beiträge, die nach Gutdünken des Vorsorgenehmers bezahlt werden. Es bestehe somit keine versicherungstechnische Lücke, die – wie in der 2. Säule – zu schliessen wäre. Auch seien solche Einkäufe im AHVG nicht vorgesehen.

• Die Einführung von Einkaufsmöglichkeiten in die Säule 3a privilegiere einseitig Personen mit höheren Einkommen, während für die überwiegende Zahl der erwerbstätigen Bevölkerung keine Verbesserung der 3a-Vorsorgesituation eintreten werde, da diesen die finanziellen Mittel für Einkäufe in die Säule 3a fehlten. In erster Linie ermögliche sie daher einer finanziell privilegierten Bevölkerungsschicht zusätzliche Steuerplanungsmöglichkeiten zur Reduktion bzw. Optimierung der Steuerbelastung.

• Dem beschränkten Beitrag an die Stärkung der Altersvorsorge stünden finanzielle Mindereinnahmen gegenüber. Die Massnahme hätte nennenswerte finanzielle Auswirkungen sowohl

auf Bundes- als auch auf Kantons- und Gemeindeebene zur Folge. Diese Steuerausfälle

seien angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und gegenwärtig auch vieler Kantonen ohne Leistungsabbau kaum realisierbar. Insgesamt würde die steuerliche Entlastung der gut bis sehr gut verdienenden Personen somit zulasten allgemeiner staatlicher Leistungen für die breite Bevölkerung gehen.

• Die Einführung von Einkäufen in die Säule 3a ziehe erheblichen Vollzugsaufwände nach sich. Die Steuerbehörden müssten umfangreichere Kontrollen durchführen. Insbesondere würde die Kontrolle bei einem Kantonswechsel kompliziert.

Einzig der Kantone ZG unterstützt die Stossrichtung der Vorlage, weil damit die Vorsorgemöglichkeit der Bevölkerung bei der gebundenen Selbstvorsorge der Säule 3a erweitert und verbessert würde.

Die Kantone FR und UR lehnen die Vorlage des Bundesrats ab, da sie die Einführung von Einkäufen in die Säule 3a prinzipiell ablehnen und somit das Motionsanliegen als solches. Nach Ansicht des Kantons UR müssten in der Verordnung noch engere Leitplanken gesetzt werden. Der Kanton FR lehnt die Einführung einer neuen Steuerreduktion auch in der restriktiven Form der Vorlage grundsätzlich ab.

Die Kantone OW und NW wiederum lehnen die Vorlage als zu restriktiv ab. Dem Kanton OW erscheint der entstehende Vollzugsaufwand insbesondere bei den Steuerbehörden für zu umfangreich. Zudem werde der ursprüngliche Gedanke des Vorstosses – die Einführung der Möglichkeit, für Jahre nachzahlen zu können, in denen eine Person kein Einkommen hatte – bei der vorgeschlagenen Umsetzung nicht beachtet. Der Kanton NW steht der Vorlage ablehnend gegenüber, da sie die Anwendbarkeit der nachträglichen Einzahlung in die Säule 3a derart stark einschränke, dass Nutzen und Kontrollaufwand in keinem günstigen Verhältnis stünden. Das Ziel, die Selbstvorsorge zu stärken, könne einfacher erreicht werden, indem die maximalen jährlichen Einzahlungen erhöht würden.

Der Kanton GL hat auf eine Stellungnahme verzichtet.

Vorlage ja/eher ja Vorlage nein/eher nein

2254

3a-Einkauf ja 3a-Einkauf nein 3a-Einkauf nein 3a-Einkauf ja 1 215 22

Bei 1 Enthaltung = 27

5 Inkl. FDK