Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/22: Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» · 20 Seiten

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rückwirkende Einkaufsmöglichkeit auf Zeiten auszudehnen sei, in denen kein AHV-pflichtiges Einkommen bestehe und die rückwirkende Einkaufsfrist auf mindestens 15 Jahre verlängert werde. Darüber hinaus lehnt er die vorgesehene Übergangsregelung ab.

Der KV ist der Vorlage gegenüber kritisch eingestellt, da die Spar- und Aufstockungsmöglichkeiten nicht allen Einkommen offen stünden und es sich daher nicht um eine Reaktion auf die sinkenden Umwandlungssätze im Rahmen der BVG-Reform handle, sondern um eine Steueroptimierungsmöglichkeit für höhere Einkommen. Nach Ansicht des KV bräuchte es flexiblere Möglichkeiten der Einzahlung, bzw. Aufstockung.

Sowohl der SGB wie auch Travail.Suisse sprechen sich klar gegen die Vorlage aus. Nach Ansicht des SGB sei die Vorlage sozialpolitisch nicht zielführend. Die Säule 3a werde vor allem von Personen und Haushalten mit höheren Einkommen genutzt, die aber in den meisten Fällen bereits eine gute Altersvorsorge über die 2. Säule hätten und auch dort steuerbefreite Einkäufe tätigen könnten. Tiefe und untere mittlere Einkommen hingegen hätten in der Regel zu wenig Geld, um zu sparen. Gemäss Travail.Suisse seien die finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die Kantone angesichts der Sparbemühungen, die der Bundesrat im Moment verfolge, nicht hinnehmbar. Auf eine Umsetzung der Motion sei daher zu verzichten.

Weitere Organisationen und Durchführungsstellen (15)

11 eingeladene Organisationen und Durchführungsstellen haben sich zur Vorlage vernehmen lassen. Davon unterstützen 3 Teilnehmende die Vorlage (SSK, VVP, SSR), während 8 sie klar oder eher ablehnen. Von den 8 Teilnehmenden, die die Vorlage ablehnen, lehnt 1 Teilnehmende die Einkaufsmassnahme als solche ab (FER), während die anderen 7 Teilnehmenden die Vorlage für zu einschränkend halten und stattdessen weitergehende Einkaufsmöglichkeiten befürworten (ASIP, EXPERTSuisse, , KGAST, Pro Senectute, SVV, TREUHANDSuisse, VVS). 4 Teilnehmende aus dem Kreis der eingeladenen Organisationen und Durchführungsstellen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (Inclusion Handicap, Innovation 2. Säule, Stiftung Auffangeinrichtung, SKPE).

Vorlage ja/eher ja Vorlage nein/eher nein

38

3a-Einkauf ja 3a-Einkauf nein 3a-Einkauf nein 3a-Einkauf ja 2 1 17

Bei 4 Enthaltungen = 15

Der VVS hat eine eingehende und detaillierte Stellungnahme zur Vorlage eingereicht, der sich verschiedene Organisationen und Durchführungsstellen, die die Vorlage als zu restriktiv ablehnen, explizit anschliessen oder deren Eingaben ihr wörtlich entsprechen (ASIP, KGAST, EXPERTSuisse, TREU-HANDsuisse sowie weitere Teilnehmende aus dem Kreis der spontanen Eingaben). In der Hauptsache wird gefordert, dass die Vorlage gemäss dem der Motion zugrunde liegenden Modell umgesetzt werden solle. Zur Begründung wird u.a. wie folgt ausgeführt:

• Der vorliegende Vorschlag missachte die Grundzüge der Motion und somit den Auftrag der Bundesversammlung an den Bundesrat.

• Die AHV, die berufliche Vorsorge und die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a seien «Erwerbsversicherungen» und würden alle nur dann geäufnet, wenn ein AHV-pflichtiges Erwerbs-

einkommen bestehe. Finanzielle Lücken entstünden daher logischerweise in allen drei Säulen, wenn kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt werde. Die Lücken sollten in allen

drei Säulen gleichermassen geschlossen werden können.

• Lücken, welche vor dem Inkrafttreten entstanden sind, sollen gemäss Vorlage nicht anerkannt werden. Datenerhebungen zeigten jedoch, dass gerade ab einer Altersschwelle von 40 Jahren die Anzahl der Vorsorgenehmer, die den vollen Jahresbeitrag einzahlen, überdurchschnittlich