Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/22: Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» · 20 Seiten

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12 Teilnehmende15 lehnen diese Regelung ausdrücklich ab. Sie könne einigen Personen verunmöglichen, bestimmte Lücken vollständig zu schliessen. So könne eine Person aufgrund fehlender finanzieller Ressourcen und der Verjährung der Nachzahlungsberechtigung die Möglichkeit verlieren, die Lücke eines bestimmten Jahres ganz zu schliessen (Die Mitte-Frauen). Dem schliessen sich der SVV, Raiffeisen, AXA und EXPERTSuisse an. Letztere führt dazu weiter aus, dass bei der 2. Säule eine solche Einschränkung nicht existiere und ein gestaffelter Einkauf ebenfalls möglich sei. Aus Überlegungen der Gleichbehandlung sollte diese Möglichkeit daher auch bei der Säule 3a gewährt werden. Auch der VVS fordert, dass die Bestimmung gestrichen werde. Groupe Mutuel gibt ebenfalls zu bedenken, «dass die Möglichkeit, eine Beitragslücke in mehreren Tranchen zu schließen, den Interessen und Möglichkeiten der Mittelschicht besser Rechnung tragen würde.»

Befürwortende Stellungnahmen

Keine der Teilnehmenden, die die Vorlage befürworten, gehen explizit auf diese Bestimmung ein.

3.2.4 Artikel 7a Absatz 4

Ablehnende Stellungnahme

Eine Privatperson (F.F.) lehnt die Regelung ab. Einerseits könne sie umgangen werden, indem einfach nach 60 nur noch BVG-Einkäufe anstatt 3a-Einkäufe getätigt würden. Andererseits torpediere sie den Hauptzweck der Verordnungsanpassung, nämlich den Ausbau der individuellen Vorsorge. Für das Konzept der Säule 3a sei die Steueroptimierung quasi immanent. Viele Personen würden womöglich nur deswegen überhaupt in die Säule 3a einzahlen.

Befürwortende Stellungnahmen

10 Teilnehmende16 begrüssen die Regelung, wonach Einkäufe nicht mehr zulässig sind, wenn Vorsorgenehmende eine Altersleistung beziehen (was ab dem 60. Lebensjahr möglich ist). Damit werde verhindert, dass eine steuerpflichtige Person die Altersleistung aus der Säule 3a beziehe und kurz danach weiterhin steuermindernde Einkäufe in die Säule 3a tätige. «Einerseits werden so neue Beitragslücken vermieden und andererseits steuerliches Missbrauchspotential beschränkt» (ZG), wie er in der Praxis vorkomme (Wiedereinbringung von Vorsorgeguthaben innert Jahresfrist i.S.v. Art. 24 Bst. c DBG und 7 Abs. 4 Bst. e StHG (SSK). 7 Kantone17 äussern explizit dieselbe Meinung. Auch dem SSR dünkt die Regelung berechtigt.

Weitere Stellungnahme

EXPERTSuisse bemängelt, dass der Entwurf nur den Fall des Altersvorbezugs regelt. Um Missbräuche und zu hohe Steuerausfälle zu vermeiden, verlange die Motion doch explizit, dass auch WEF-Vorbezüge vom Einkaufspotenzial abgezogen werden sollten. Darüber hinaus sollten auch Vorbezüge infolge Auslandverzugs im Falle einer Rückkehr in die Schweiz vom Einkaufspotenzial abgezogen werden. Daher werde vorgeschlagen, eine solche Bestimmung in den Entwurf aufzunehmen.

3.2.5 Artikel 7a Absatz 5

Zu dieser Regelung haben sich keine Teilnehmenden ablehnend geäussert. Vom SSR wird sie ausdrücklich begrüsst.

3.2.6 Artikel 7b

Ablehnende Stellungnahmen

15 AXA, Die Mitte-Frauen, CIC, EXPERTSuisse, Groupe Mutuel, Liberty, LKB, Pens3a, Raiffeisen, SVV, VVS, ZürichInvest.

16 AI, BE, FDK, NW, SSK, SSR, TI, VS, ZG, ZH.

17 AG, AI, BE, NW, TI, VD, ZH.