Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/22: Änderung der Verordnung über die Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) zur Umsetzung der Motion 19.3702 von SR Ettlin «Einkauf in die Säule 3a ermöglichen» · 20 Seiten
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Eingeladene Orga- VVP, SSR SSK FER VVS, ASIP,
nisationen und KGAST, EX-Durchführungsstel- PERTsuisse,
len TREUHANDsuisse, ProSenectute, SVV Weitere Interes- VEB, FiTi, B.T. K.R. StStK, CP F.F., AXA, CIC, sierte Groupe Mutuel, Liberty, LKB, KMU-Forum, Pens3a, Raiffeisen, VBSS, VSRB, ZürichInvest, Die Mitte-Frauen, FDP-Frauen
TOTAL 6 23 1127
Bei 5 Enthaltungen = 72
3.2 Vernehmlassungsergebnisse im Einzelnen
Viele Teilnehmende äussern sich nicht im Detail zu den einzelnen Artikeln. Stattdessen verweisen einerseits viele der Teilnehmenden, die die Vorlage ablehnen, weil sie umfangreichere Einkaufsmöglichkeiten befürworten, auf die detaillierte Stellungnahme des VVS. Andererseits stützen sich wiederum viele der Teilnehmenden, die grundsätzlich gegen die Einführung von Einkäufen in die Säule 3a sind und die Vorlage lediglich als mildere Massnahme befürworten, auf die eingehenderen Stellungnahmen der FDK und der SSK und verweisen im Einzelnen auf diese. Bei diesen Teilnehmenden handelt es sich überwiegend um Kantone.
3.2.1 Artikel 7a Absatz 1
Ablehnende Stellungnahmen
Die in Artikel 7a Absatz 1 festgelegten Einkaufsvoraussetzungen werden von den 27 Teilnehmenden, welche die Vorlage als zu restriktiv ablehnen (s. Tabelle oben), insgesamt und/oder überwiegend abgelehnt.
20 Teilnehmende7 lehnen die Regelung, wonach durch einen Einkauf lediglich Beitragsjahre ausgeglichen werden können, in denen die vorsorgenehmende Person erwerbstätig war und über ein AHVpflichtiges Einkommen verfügte, ab. Dadurch würden Personen, die ihre Erwerbstätigkeit für einen bestimmten Zeitraum aufgeben, benachteiligt. Dies beträfe, so die Feststellung von Die Mitte-Frauen, FDP, FDP-Frauen und OW, insbesondere Frauen, die wegen der Betreuung ihrer Kinder Erwerbspausen aufweisen. Die Nachzahlungen sollten daher auch für Jahre ohne AHV-pflichtiges Einkommen, wie vom Parlament vorgesehen, ermöglicht werden. Darüber hinaus stehe die Regelung in Widerspruch zu den Forderungen der Motion. Diese halte fest, dass auch die Vorsorge derjenigen Personen gestärkt werden solle, die mangels eines AHV-Einkommens nicht einzahlen konnten, beispielsweise Selbständigerwerbende mit unzureichenden finanziellen Mitteln, so der SGV. Damit übereinstimmend weist das KMU-Forum darauf hin, dass verschiedene Studien gezeigt hätten, dass Selbständigerwerbende häufig dem Risiko ausgesetzt seien, keine angemessene Vorsorge aufzubauen und später im Alter Ergänzungsleistungen beanspruchen zu müssen. Die durch die Motion geschaffenen Anreize würden dieses Risiko in vielen Fällen vermindern. Die Pflicht des Nachweises eines AHV-pflichtigen Einkommens für die Jahre, in denen eine Lücke entstanden ist, gäbe es weder in der AHV noch in der beruflichen Vorsorge. Warum dies dann in der Säule 3a anders sein solle, sei nach Ansicht des ASIP unverständlich
7 ASIP, AXA, B.T., Die Mitte-Frauen, EXPERTSuisse, FDP, FiTi, Groupe Mutuel, KGAST, OW, Pens3a, Raiffeisen, SAV, SGV, TREUHANDSuisse, VEB, NE, VSRB, VVS, ZürichInvest.