Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/28: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Umsetzung im Anwaltsgesetz. Delegation der Zuständigkeit zugunsten des Bundesrates für völkerrechtliche Verträge im Bereich des Medizinalberufegesetzes, des Gesundheitsberufegesetzes, des Psychologieberufegesetzes und des Anwaltsgesetzes · 13 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

VS begrüsst das in einem von Fachkräftemangel geprägten Umfeld abgeschlossene Abkommen. Es diene dazu, den Austausch, den Zugang und die Integration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bezug auf reglementierte Berufe zu verbessern. Das Abkommen biete ausserdem den in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich ausgebildeten Personen sowie den in diesen Ländern tätigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Rechtssicherheit. Mit einem im Vergleich zum CRA erweiterten Geltungsbereich erhöhe das Abkommen überdies die Attraktivität des britischen und schweizerischen Bildungswesens. Schliesslich ändere das Abkommen die derzeitige Praxis nicht und wirke sich folglich nicht auf die Verwaltung und die Bürokratie aus. Nach Auffassung des Kantons böte eine Nachverfolgung des Abkommens nützliche Informationen über die Entwicklungen auf dem britischen und schweizerischen Arbeitsmarkt in den betroffenen Berufen. Er erachtet die Änderungen des MedBG, des PsyG, des GesBG und des BGFA im Hinblick auf eine bundesrechtliche Vereinheitlichung zahlreicher Berufe als geeignet. Anknüpfend an seine 2022 im Rahmen der Vernehmlassung zur Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung von Quebec über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen gemachten Ausführungen hält es VS für notwendig, insbesondere bei anderen Gesundheitsberufen (namentlich beim Krankenpflege- und Ärztepersonal, sofern das Niveau und die Anzahl Ausbildungsjahre dem in der Schweiz geltenden Standard entsprechen) weitere Anerkennungsanstrengungen zu unternehmen.

Für SO ist es angesichts des Fachkräftemangels bei den Gesundheitsberufen wichtig, dass die Anerkennung von im Vereinigten Königreich erworbenen gleichwertigen Berufsqualifikationen analog zum Verfahren gemäss FZA möglich ist. SO und die KdK sind der Meinung, dass es für eine erfolgreiche Umsetzung des Abkommens wichtig sein wird, die Kantone hinreichend über das neue Abkommen, seine Tragweite und Auswirkungen sowie seinen Anwendungsbereich und seine Funktionsweise zu informieren.

ZG hält die Weiterführung der gegenseitigen Anerkennung der Berufsqualifikationen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich für zwingend notwendig. Das Abkommen stärke die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Vergleich zur EU/EFTA, da das Vereinigte Königreich mit Letzteren noch kein vergleichbares Abkommen abgeschlossen habe. Ebenso hätten Personen mit einem Schweizer Bildungsabschluss Wettbewerbsvorteile gegenüber Personen mit EU-Bildungsabschluss.

ZH weist darauf hin, wie wichtig die Förderung der internationalen Anerkennung von Schweizer Bildungsabschlüssen für den Bildungs- und Wirtschaftsstandort Schweiz ist. Im Zeichen grenzüberschreitender Wirtschaftsräume und globalisierter Märkte ermögliche die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen in den reglementierten Bereichen den Zugang zum jeweils anderen Arbeitsmarkt und folglich die Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Entsprechend ist ZH der Meinung, dem Abkommen sei ohne Weiteres zuzustimmen. Da es auf den einschlägigen Bestimmungen des FZA und des CRA basiere, um die Übergangsregelung in dauerhaftes Recht zu überführen, schaffe es eine für beide Seiten vorteilhafte Rechtssicherheit. Dies gelte auch für die im Abkommen getroffene Sonderregelung für eine verfahrensmässige Vorzugsbehandlung für den Beruf der Anwältinnen und Anwälte.

Die KdK weist auf die Notwendigkeit einer Regelung hin, die die postalische Zustellung von Verfügungen in das Vereinigte Königreich erlaubt und die Rechtshilfe zwischen britischen und schweizerischen Behörden regelt.

Beim Thema Berufsbildung halten es TI, SG, VS, VD, ZG und die KdK für entscheidend, dass die Schweizer Abschlüsse reglementierter Berufe im Vereinigten Königreich weiter anerkannt werden. Dies umfasse die Abschlüsse der beruflichen Grundbildung wie auch der höheren Berufsbildung, die aufgrund des akademisch geprägten Bildungssystems im Vereinigten Königreich nicht immer richtig beurteilt würden. Aufgrund der bisher geltenden Regelungen und der nahtlosen Fortführung mit dem neuen Abkommen werde diese Anerkennung nun möglich, was für die Schweizer Berufsbildung von grosser Bedeutung sei. SG, VD, ZG und die KdK gehen davon aus, dass der Gemischte Ausschuss intervenieren würde, falls Abschlüsse reglementierter Berufe im Vereinigten Königreich wegen dessen akademisch geprägten Bildungssystems diskriminiert würden. Für SG, VS, ZG und die KdK ist bei einzelnen Berufen (insbesondere Pflege HF/FH) mittelfristig die Option eines separaten Abkommens zu prüfen, das analog zur Regelung in der EU eine automatische Anerkennung der Diplome sicherstellen würde.