Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/28: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Umsetzung im Anwaltsgesetz. Delegation der Zuständigkeit zugunsten des Bundesrates für völkerrechtliche Verträge im Bereich des Medizinalberufegesetzes, des Gesundheitsberufegesetzes, des Psychologieberufegesetzes und des Anwaltsgesetzes · 13 Seiten

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bevor die entsprechenden Leistungen erbracht werden können. So könne der umfangreichen schweizerischen Aus- und Weiterbildung der Apothekerinnen und Apotheker Rechnung getragen und eine Benachteiligung der eidgenössisch ausgebildeten Fachpersonen verhindert werden. Gemäss PharmaSuisse haben Apothekerinnen und Apotheker mit einem Abschluss aus dem Vereinigten Königreich oft eine fundierte Ausbildung für die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln genossen, die weiter geht als die Weiterbildung in der Schweiz. Dies sei bei der Weiterbildung zu berücksichtigen und anzuerkennen.

Das Schweizerische Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) spricht sich für den Abschluss des Abkommens sowie weiterer entsprechender Staatsverträge im Bereich des Medizinalberufegesetzes aus. Es würde es begrüssen, betreffend weiterer AGA zu den Medizinalberufen von Anfang an einbezogen zu werden. Ferner sei die Anerkennung strikt auf die im Medizinalberufegesetz (MedBG) oder der Verordnung über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinalberufen (MedBV) verankerten Diplome und Facharzttitel zu beschränken und dürfe sich nicht auf privatrechtliche Qualifikationen erstrecken. Schliesslich ist das SIWF gegen eine Anerkennung gemäss den allgemeinen Regeln für die Humanmedizin, weil die Festlegung von Ausgleichsmassnahmen im Einzelfall fachspezifische Kenntnisse in allen 45 Facharzttiteln voraussetzen würde. Folglich bevorzugt es eine AGA, an deren Abschluss sie als mit der Erteilung von eidgenössischen Facharzttiteln betraute Organisation beteiligt wäre. Vorgeschlagen wird eine regelmässige Überprüfung des Abkommens mit einer Auflistung der fachärztlichen Qualifikationen. Als Ausgangspunkt könnte Anhang V der Richtlinie 2005/36 dienen.

Die MEBEKO und die PsyKo begrüssen eine Fortsetzung der Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich in Sachen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, um die Substanz des CRA aufrechtzuerhalten und zu stärken. Dadurch, dass die Nationalität kein Kriterium darstelle, gelte das Abkommen auch für EU-Staatsangehörige mit einem Abschluss aus dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz, was die Verfahren vereinfache. Die beiden Kommissionen weisen allerdings auf den Ursprung bestimmter Abschlüsse aus Drittstaaten hin, die im Vereinigten Königreich, nicht aber in der Schweiz oder in den EU/EFTA-Staaten anerkannt werden könnten. Folglich betont die MEBEKO die Gefahr einer Diskriminierung von Inhaberinnen und Inhabern eines medizinischen Abschlusses der Schweiz, weil sie in diesen Drittstaaten nicht anerkannt würden. Die PsyKo begrüsst die Möglichkeit, die Abschlüsse zu evaluieren und nötigenfalls eine Ausgleichsmassnahme zu verlangen. Beide Kommissionen halten fest, dass der Gemischte Ausschuss (Art. 3.1) in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle spielen und die von den betroffenen Behörden eingereichten spezifischen Gesuche um Anerkennung von Berufsabschlüssen behandeln kann.

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) stellt fest, dass sich der Fachkräftemangel jedes Jahr zuspitzt, während die Nachfrage der Patienten- und Kundschaft auch bei den Tierärztinnen und Tierärzten ständig steigt. Im Übrigen sei der Bundesrat erst kürzlich über eine Interpellation auf die Dringlichkeit von Massnahmen gegen den Nachwuchs- und Fachkräftemangel aufmerksam gemacht worden.6 Die Verschärfung des Fachkräftemangels erhöhe die Arbeitsbelastung der praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzte und gefährde somit deren körperliche und psychische Gesundheit. Unter dem chronischen Mangel an Fachpersonal werde langfristig auch die Gesundheitsversorgung leiden. Um die gewohnte Versorgungsqualität und -kontinuität für Tier und Mensch auch zukünftig gewährleisten zu können, sind nach Auffassung der GST eine sofortige Nachwuchsförderung und der Beizug qualifizierter Fachkräfte aus dem Ausland erforderlich. Da die britischen Tierärztinnen und Tierärzte allgemein sehr gut ausgebildet seien und einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftemangels leisten könnten, begrüsst die GST die Bemühungen des Bundesrats im Bereich der gegenseitigen Anerkennung der Berufsqualifikationen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Mit dem Abkommen könne auch eine völkerrechtliche Grundlage geschaffen werden, mit der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte Zugang zum britischen Arbeits- und Dienstleistungsmarkt erhalten. Die GST weist allerdings darauf hin, dass das im Abkommen vorgesehene Anerkennungssystem aufgrund seiner allgemeinen Gültigkeit für alle reglementierten Berufe einen hohen Abstraktionsgrad aufweise. Den Besonderheiten der Tiermedizin sollte daher im Rahmen einer Ergänzung des Abkommens durch einen Anhang oder eine AGA Rechnung getragen werden. In diesem Fall wünscht sich die GST, ausreichend früh an diesem Verfahren beteiligt zu werden. Ausserdem müssten die britischen Tierärztinnen und Tierärzte zur Einhaltung der verwaltungs-,

6 Siehe die Interpellation von Lars Guggisberg, Mitunterzeichner Lorenz Hess, 23.3542.