Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/28: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Umsetzung im Anwaltsgesetz. Delegation der Zuständigkeit zugunsten des Bundesrates für völkerrechtliche Verträge im Bereich des Medizinalberufegesetzes, des Gesundheitsberufegesetzes, des Psychologieberufegesetzes und des Anwaltsgesetzes · 14 Seiten
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6.2 Vereinbarkeit mit den anderen internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Das Abkommen ist sowohl mit den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der EU als auch mit ihren europapolitischen Zielen vereinbar. Es ist namentlich mit dem FZA und den übrigen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU vereinbar.
6.3 Erlassform
Nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV unterliegen völkerrechtliche Verträge dem fakultativen Referendum, wenn sie wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder wenn deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Nach Artikel 22 Absatz 4 ParlG sind unter rechtsetzenden Normen jene Bestimmungen zu verstehen, die in unmittelbar verbindlicher und generellabstrakter Weise Pflichten auferlegen, Rechte verleihen oder Zuständigkeiten festlegen. Als wichtig gelten Bestimmungen, die auf der Grundlage von Artikel 164 Absatz 1 BV in der Form eines Bundesgesetzes erlassen werden müssten.
Dieses Abkommen regelt den Zugang zu reglementierten Berufen. Es enthält folglich grundlegende Bestimmungen zu den Rechten und Pflichten von Personen im Sinne von Artikel 164 Absatz 1 Buchstabe c BV. Seine Umsetzung erfordert überdies eine Änderung des BGFA. Nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV untersteht der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens somit dem Referendum.