Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/28: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und Umsetzung im Anwaltsgesetz. Delegation der Zuständigkeit zugunsten des Bundesrates für völkerrechtliche Verträge im Bereich des Medizinalberufegesetzes, des Gesundheitsberufegesetzes, des Psychologieberufegesetzes und des Anwaltsgesetzes · 14 Seiten
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Übersicht
Während mehr als 20 Jahren anerkannten die Schweiz und das Vereinigte Königreich gegenseitig ihre Berufsqualifikationen unter Anwendung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA). Bei der Umsetzung der «mind-the-gap»-Strategie einigten sich die Parteien, die Folgen des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs (Brexit) abzufedern. Im Abkommen vom 25. Februar 2019 über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger (CRA) wurde das FZA-System ab dem 1. Januar 2020 während einer Übergangsphase von vier Jahren nach dem Inkrafttreten des Brexit beibehalten. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich erklärten damit ihre Absicht, bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen ihre engen Beziehungen fortzusetzen. Die vierjährige Übergangsphase gilt explizit für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich – für die Bürgerinnen und Bürger der EU- bzw. der EFTA/EWR-Staaten kommt keine solche Lösung zur Anwendung.
Die Parteien wollten dieses besondere Verhältnis aufrechterhalten und eine Regelung für die Anerkennung von Berufsqualifikationen nach Ablauf dieser Übergangsperiode, das heisst ab dem 1. Januar 2025, festlegen. Für die Schweiz war diese Haltung ein zentrales Element der «Mind the gap»-Strategie des Bundesrates von 2018. Vor diesem Hintergrund haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich ein Abkommen erarbeitet, das die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen dauerhaft verankert. Das Ergebnis der Verhandlungen wird nun in die Vernehmlassung geschickt.
Das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen («das Abkommen») hat den Zweck, Fachpersonen im jeweils anderen Land den Zugang zu reglementierten Berufen zu ermöglichen. Mit dem Abkommen sollen Schweizer Fachpersonen und Unternehmen im Vereinigten Königreich weiterhin reglementierte Tätigkeiten ausüben können. Ohne ein solches Abkommen wären für den Zugang zu reglementierten Berufen unterschiedliche und spezifische Verfahren der zahlreichen britischen Regulatoren anwendbar, ohne dass ein völkerrechtlicher Anspruch bestünde.
Das Abkommen sieht ein allgemeines System der Anerkennung vor, das sich stark an jenem orientiert, das während der EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs galt; es deckt ebenfalls alle reglementierten Berufe ab und erlaubt den Regulatoren oder zuständigen Behörden zu überprüfen, dass die Berufsqualifikationen den nationalen Anforderungen entsprechen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird eine weitgehende Anerkennung garantiert, wobei die zuständige Behörde Ausgleichsmassnahmen verlangen kann (Prüfung oder Anpassungslehrgang), wenn sie wesentliche Abweichungen in der Ausbildung feststellt. Die zuständigen Behörden können gemäss Abkommen für bestimmte Berufe in Absprachen über die gegenseitige Anerkennung (AGA) oder Anhängen zum Abkommen eine Vorzugsbehandlung vereinbaren. Das Abkommen überträgt diese Kompetenz dem Bundesrat. Die Vernehmlassungsvorlage enthält einen entsprechenden Anhang betreffend den Anwaltsberuf. Darin wird die bisherige Regelung gemäss CRA weitgehend fortgesetzt.
Mit der Unterzeichnung dieses Abkommens wird die Schweiz das einzige Land sein, das über eine umfassende Vereinbarung mit dem Vereinigten Königreich im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verfügt. Es garantiert die Anerkennung von Berufsqualifikationen dann, wenn eine Fachperson auf dem Arbeitsmarkt der anderen Vertragspartei zugelassen werden soll, zum Beispiel durch eine rechtmässige Niederlassung, durch die Erbringung einer Dienstleistung gemäss dem befristeten Abkommen vom 14. Dezember 2020 zur Mobilität von Dienstleistungserbringern oder einem künftigen Freihandelsabkommen oder anderen Abkommen. Der allgemeine Teil des Abkommens entspricht materiell dem Freihandelsabkommen von 2021 zwischen dem Vereinigten Königreich einerseits und Norwegen, Island und Liechtenstein andererseits. Der Anhang betreffend den Anwaltsberuf schafft insofern einen bisher einzigartigen Wettbewerbsvorteil, als nur Schweizer Anwältinnen und Anwälte nach einem Anpassungslehrgang im Vereinigten Königreich Parteien vor Gericht vertreten und dabei den entsprechenden englischen Berufstitel verwenden dürfen, während Anwältinnen und Anwälte aus anderen Ländern nur im Völkerrecht sowie im Recht ihres Herkunftsstaates praktizieren dürfen.
Das Abkommen wird unter Vorbehalt der Vernehmlassungsergebnisse dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden. Es kann dann voraussichtlich auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Die Vernehmlassungsvorlage umfasst einen zweiten Teil, der in einer Änderung des Medizinalberufegesetzes (MedBG), des Psychologieberufegesetzes (PsyG), des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) und des Anwaltsgesetzes (BGFA) besteht. Damit soll der Bundesrat ermächtigt werden, völkerrechtliche Verträge über die Anerkennung von Berufsqualifikationen abzuschliessen.