Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/40: Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) · 21 Seiten

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Verwaltungspraxis und Rechtsprechung sein. Sie falle auch nicht ins weit gesteckte Feld möglicher Abgabeschuldner nach Artikel 51 Absatz 1 MWSTG und Artikel 70 Absätze 2 und 3 Zollgesetz.

• Kritikpunkt/Anliegen 6: Die Post beantragt eine Präzisierung in der MWSTV, damit

geklärt sei, wie mit Sendungen umzugehen sei, wenn sowohl die Plattform als auch das über diese Plattform agierende Versandhandelsunternehmen steuerpflichtig sind. Es sei zu klären, wie solche Sendungen korrekt veranlagt würden und wer in einem solchen Fall als Importeur auftrete.

3.2.6 Kürzung der Vorsteuer bei einem Betriebsdefizit (Art. 75)

• Kritikpunkt/Anliegen 1: ZG, FDK (sowie durch Verweis auf die Stellungnahme von

FDK: BL, GR, NW, SH, SO, VD, TI), SSV, sgv, Swissholdings, EXPERTsuisse und KG bemängeln, es werde zu wenig klar, dass für die Ermittlung der Gesamteinnah- men alle Nichtentgelte zu berücksichtigen seien. Artikel 75 Absatz 3 sei entsprechend zu ergänzen.

• Kritikpunkt/Anliegen 2: Centre Patronal bestreitet nicht das Berechnungsmodell,

sondern möchte, dass beim Erhalt von Subventionen zur Deckung des Betriebsdefi- zits ein Vorsteuerabzug möglich sein soll.

• Kritikpunkt/Anliegen 3: TREUHAND|SUISSE fordert, dass die Bestimmung dem

BGE 2C_2/2022 angepasst wird (Beiträge oder eine allfällige Defizitdeckung einer Dienststelle an eine andere Dienststelle innerhalb des Gemeinwesens gelten nicht als Subventionen im Sinne von Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG, weshalb sie nicht zu einer Kürzung des Vorsteuerabzugs führen).

3.2.7 Jährliche Abrechnung

• Kritikpunkt/Anliegen 1: Gemäss Centre Patronal sollte die Umsatzlimite auf

Fr. 12'000'000 erhöht werden, was ca. Fr. 1'000'000 Steuerschuld pro Jahr ohne Vor- steuerabzug entspreche.

• Kritikpunkt/Anliegen 2: Centre Patronal erachtet die Bedingungen, die an die Beibe-

haltung der jährlichen Abrechnung geknüpft sind, als zu streng. So solle beispiels- weise für die Umsatzgrenze ein Dreijahresdurchschnitt massgebend sein.

• Kritikpunkt/Anliegen 3: ZG beantragt, die Umsatzgrenze ohne MWST zu berech-

nen.

• Kritikpunkt/Anliegen 4: Sgv, GastroSuisse und KMU-Forum regen an, statt einer

60-Tage-Frist immer eine 90-Tage-Frist vorzusehen.

• Kritikpunkt/Anliegen 5: Sgv regt an, dass eine Beendigung der jährlichen Abrech-

nung nur dann zwingend sein soll, wenn die steuerpflichtige Person in drei aufeinan- der folgenden Jahren eine zu grosse Reduktion der Raten verlangt hat. So würde die gleiche Regel gelten wie beim Überschreiten der Umsatzlimite.

• Kritikpunkt/Anliegen 6: Veb.ch lehnt die jährliche Abrechnung generell ab, da

dadurch die Verzögerungen bei der Buchführung zunehmen würden.

• Kritikpunkt/Anliegen 7: ZG, FDK (sowie durch Verweis auf die Stellungnahme von

FDK: BL, GR, NW, SH, SO, VD, TI), SSV, Swissholdings, EXPERTsuisse und KG fordern, dass ein Unternehmen, das unter dem Jahr als steuerpflichtige Person ein- getragen wurde und sich nicht für die jährliche Abrechnung entschieden hat, bereits auf den Beginn der nächsten Steuerperiode zur jährlichen Abrechnung wechseln kann. Es sei nicht nachvollziehbar, warum eine steuerpflichtige Person unter Umstän- den mehr als zwölf Monate warten müsse, bis ein Wechsel möglich sei (Art. 76a,

Abs. 3).

• Kritikpunkt/Anliegen 8: TREUHAND|SUISSE erachtet die Umsetzung von Artikel