Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/40: Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) · 21 Seiten

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• Kritikpunkt/Anliegen 10: Economiesuisse, EXPERTsuisse, KG, mwstnetzwerk so-

wie SAV und digitalswitzerland (durch Verweis auf die Stellungnahme von economie- suisse) bemängeln, die Einführung der Bezugsteuer für den Handel mit Emissions- rechten im nMWSTG stelle einen massiven Eingriff in die MWST-Systematik dar, da dadurch eine vierte Steuererhebungsform eingeführt werde, ohne dass bestimmt werde, dass in diesen Fällen die Inlandsteuer nicht zur Anwendung komme. Damit unterliege jede Transaktion künftig zweimal der Steuer. Dieser Mangel könne nicht auf Verordnungsstufe geheilt werden, da hierzu keine ausreichende gesetzliche Grundlage vorliege und dadurch noch grössere Rechtsunsicherheit geschaffen würde. Bei der Inkraftsetzung der Änderungen des MWSTG sei daher festzuhalten, dass die Änderungen von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b nMWSTG sowie der Arti- kel 45 Absatz 1 Buchstabe e nMWSTG zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt würden. Das Inkrafttreten sei erst möglich, nachdem die Fehler im Rahmen der nächsten Änderung des MWSTG korrigiert seien.

• Kritikpunkt/Anliegen 11: Economiesuisse, KG sowie SAV und digitalswitzerland

(durch Verweis auf die Stellungnahme von economiesuisse) regen an, es sei in der MWSTV zu regeln, wann die ESTV bei ausländischen Steuerpflichtigen auf die Stel- lung einer Steuervertretung verzichten könne.

• Kritikpunkt/Anliegen 12: TI fordert, der Bundesrat solle in der MWSTV festlegen,

unter welchen Voraussetzungen die Massnahmen nach Artikel 79a Absatz 3

nMWSTG ergriffen werden können. Begründet wird dies damit, dass die Massnah- men einschneidend seien.

• Kritikpunkt/Anliegen 13: Die Post beantragt, dass in der MWSTV eine Präzisierung

angebracht werde, wonach die mit den administrativen Massnahmen von Artikel 79a nMWSTG verbundenen Umsetzungshandlungen durch das BAZG vorgenommen werden. Falls die Umsetzungshandlungen durch die Zollanmelderinnen und Zollan- melder und die Post vorzunehmen seien, seien ihnen die damit verbundenen Auf- wendungen abzugelten.

• Kritikpunkt/Anliegen 14: EXPERTsuisse und KG machen geltend, anlässlich der

letzten Teilrevision im Jahr 2018 sei Artikel 62 MWSTV versehentlich nicht angepasst worden. Seit 2018 gebe es keine Voraussetzung mehr, dass Gegenstände gebraucht sein müssen.

• Kritikpunkt/Anliegen 15: EXPERTsuisse und KG appellieren an den Gesetzgeber,

bei der nächsten Revision des MWSTG die Limiten von Artikel 37 Absatz 1 MWSTG für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode erheblich auf ein paar hunderttau- send Franken Umsatz herabzusetzen.

• Kritikpunkt/Anliegen 16: Die SVP beantragt, die Gesamtheit der getroffenen Mass-

nahmen im Zuge der Umsetzung müssten für die betroffenen Unternehmen effektiv eine administrative Entlastung darstellen und deshalb regelmässig auf ihre Wirksam- keit überprüft werden.