Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/40: Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) · 21 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht
3.2.11 Vergütungsverfahren für Reisebüros
• Kritikpunkt/Anliegen 1: EXPERTsuisse und KG regen an, eine Bestimmung einzu-
führen, wonach für Reisebüros ein Anspruch auf Vergütung der Vorsteuer bestehe, wenn die Vorsteuern nachweislich für überwiegend internationale Reiseleistungen gemäss Artikel 19 Absatz 2 MWSTG verwendet wurden.
3.2.12 Vorschläge für Änderungen, die nicht Teil des Vorentwurfs waren
• Kritikpunkt/Anliegen 1: HandelSchweiz und BauenSchweiz, Cubotoo AG und eco-
nomiesuisse (durch Verweis auf die Stellungnahmen von Cubotoo AG sowie Handel- Schweiz und BauenSchweiz) fordern, dass Geschäfte zwischen Steuerpflichtigen (B2B-Geschäfte) von der Plattformbesteuerung ausgenommen bleiben. Falls das nicht auf dem Verordnungsweg eingeführt werden könne, sollten die Lieferanten die Gegenstände mit MWST an die Plattform fakturieren und die Plattform einen Vorsteu- erabzug vornehmen können, sollte also nicht eine steuerfreie Lieferung an die Platt- form erfolgen.
• Kritikpunkt/Anliegen 2: Cubotoo AG regt an, dass Marktplätze wie Cubotoo, auf de-
nen Angebote verhandelt werden und bei denen es keine allgemeingültigen Preise gibt, nicht als Plattformen im Sinne von Artikel 20a nMWSTG gelten sollen.
• Kritikpunkt/Anliegen 3: FDK, EXPERTsuisse und KG fordern, dass in der Verord-
nung die Rechtsprechung des Bundesgerichts umgesetzt werde, wonach Mittelflüsse zwischen Dienststellen des gleichen Gemeinwesens nicht als Subventionen gelten und nicht zu einer Vorsteuerkürzung führen.
• Kritikpunkt/Anliegen 4: FDK, EXPERTsuisse und KG fordern, dass die Gruppenbe-
steuerung auch bei den Gemeinwesen uneingeschränkt möglich sein solle.
• Kritikpunkt/Anliegen 5: EXPERTsuisse und der Verband der Schweizerischen
Volksschulen und der SVEB regen an, den Weiterbildungsbegriff in der MWSTV zu präzisieren. Die mittlerweile deutlich zu restriktive Interpretation der Ausnahme durch die ESTV sei der ursprünglichen Zielsetzung der MWST-Ausnahme anzunähern. An- sonsten würden viele neue Formen der Weiterbildung mehrwertsteuerpflichtig.
• Kritikpunkt/Anliegen 6: Economiesuisse, Swissholdings, IG DHS, KG sowie Arbeit-
geberverband und digitalswitzerland (durch Verweis auf die Stellungnahme von eco- nomiesuisse) fordern, die Produkte der Monatshygiene in der MWSTV seien zu defi- nieren, wobei auf die Formulierung im Erläuternden Bericht zur Vernehmlassungsvor- lage zurückgegriffen werden könne.
• Kritikpunkt/Anliegen 7: Economiesuisse, FDK, EXPERTsuisse, KG sowie Arbeitge-
berverband und digitalswitzerland (durch Verweis auf die Stellungnahme von econo- miesuisse) erachten es als notwendig, die Leistungen im Bereich der koordinierten Versorgung (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3bisMWSTG) in der MWSTV zu regeln und macht ei- nen Formulierungsvorschlag für einen neuen Artikel 35a.
• Kritikpunkt/Anliegen 8: Economiesuisse, EXPERTsuisse, KG sowie SAV und digi-
talswitzerland (durch Verweis auf die Stellungnahme von economiesuisse) regen an, eine Auslegungshilfe für die Begriffe «Reisebüro», «Reisebüroleistung» und alle da- mit zusammenhängenden Dienstleistungen des Reisebüros in die MWSTV aufzuneh- men. Bei der Ausformulierung solle sichergestellt werden, dass die neue Ausnahme- bestimmung breit angewendet werden könne und die Abgrenzungsproblematik zwi- schen Reisevermittlung im fremden oder eigenen Namen eliminiert werde.
• Kritikpunkt/Anliegen 9: Economiesuisse, EXPERTsuisse, KG sowie SAV und digi-
talswitzerland (durch Verweis auf die Stellungnahme von economiesuisse) fordern, dass die Grundzüge der angedachten Umsetzung von Artikel 93 Absatz 1bis
nMWSTG (Serienkonkurse) auf Verordnungsebene vorgezeichnet werden.