Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/40: Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) · 21 Seiten

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wird mit dem entsprechenden SSS abgerechnet. Den SSS und PSS systemfremde Verfah- ren, die trotz der pauschalen Ermittlung der Vorsteuer in besonderen Fällen dennoch einen Vorsteuerabzug zuliessen (Export, fiktive Vorsteuer und Margenbesteuerung) werden abge- schafft.

Im Bereich der jährlichen Abrechnung, der SSS und PSS sowie der Gruppenbesteuerung soll künftig ausschliesslich das hierfür vorgesehene elektronische Portal zur Verfügung ste- hen. Erfolgen die Anträge und Meldungen nicht elektronisch über das vorgesehene Portal, wird die ESTV sie zurückweisen und die steuerpflichtige Person an ihre Verpflichtung nach Artikel 123 E-MWSTV erinnern.

2.3 Auswertung

Angesichts der grossen Anzahl abgegebener Stellungnahmen können nicht sämtliche Vorschläge und Begründungen einzeln wiedergegeben werden. Im Interesse der Übersichtlich- keit werden deshalb insbesondere die hauptsächlichen Kritikpunkte wiedergegeben. Ver- nehmlassungsteilnehmende, die sich in ihrer Stellungnahme einer anderen anschliessen, werden jeweils einzeln genannt.

Für Einzelheiten wird auf die eingereichten Stellungnahmen verwiesen. Diese können auf der Publikationsplattform des Bundesrechts abgerufen werden.

3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

Die Vernehmlassungsvorlage besteht aus diversen Einzelmassnahmen. Um die Übersicht zu gewährleisten, wird deshalb das Ergebnis der Vernehmlassung für jeden Teilbereich in ei- nem separaten Unterkapitel dargestellt. Unter Ziffer 3.1 wird dargestellt, welche Vernehm- lassungsteilnehmenden sich für und welche gegen den Vorschlag ausgesprochen haben. Es wird auch erwähnt, ob Vorbehalte bestehen und Anpassungen gewünscht werden. Wie die Kritikpunkte und die Anpassungsvorschläge im Detail aussehen, wird unter Ziffer 3.2 darge- legt.

3.1 Grundsätzliche Haltung der Vernehmlassungsteilnehmenden

Es sind 63 Stellungnahmen eingegangen, wovon 7 (GL, OW, JU, FDP, glp, GPS, SAV) aus- drücklich auf eine inhaltliche Stellungnahme verzichten. Geäussert haben sich 23 Kantone, 1 Partei (SVP) und 32 Organisationen.

3.1.1 Gesamte Vernehmlassungsvorlage

15 Kantone (AG, AR, AI, BE, BS, FR, LU, SG, TG, UR, VS, ZH, GE, NE, SZ), SVP, phar- maSuisse, SWBV und veb.ch (mit Ausnahme einer Massnahme im Bereich der Saldo- und Pauschalsteuersätze) sind einverstanden mit der ganzen Vorlage.

7 Kantone (BL, GR, NW, SH, SO, VD, TI) verweisen auf die Stellungnahme der FDK. Der SAV und digitalswitzerland verweisen auf die Stellungnahme von economiesuisse. Digitals- witzerland verweist zudem auf die Stellungnahme von Swiss Marketplace Group. Economie- suisse seinerseits verweist auf die Stellungnahmen des KG, von EXPERTsuisse, Handel- Schweiz und BauenSchweiz, Cubotoo AG und digitalswitzerland.

3.1.2 Änderungen bei der Gruppenbesteuerung (Art. 18–20)

VD und pharmaSuisse begrüssen die Änderungen bei der Gruppenbesteuerung.

Die übrigen Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich zu den Änderungen bei der Gruppen- besteuerung geäussert haben (economiesuisse, KG, der sgv, EXPERTsuisse sowie der SAV und digitalswitzerland [durch Verweis auf die Stellungnahme von economiesuisse]), äussern sich kritisch. Die Portalpflicht wird bemängelt, da immer wieder Sachverhalte auftreten